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Rente: Studierende aufgepasst! Musst auch DU dein Geld abgeben?

Viele Studierende arbeiten häufig nebenbei, um etwas Geld zu Seite zu legen. Doch häufig sind auch sie schon fällig für Renten-Beiträge.

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Was bedeutet eigentlich Grundsicherung?

Der deutsche Staat stellt eine Vielzahl von zusätzlichen Leistungen bereit, um benachteiligte Menschen zu unterstützen. Eine dieser Leistungen ist die Grundsicherung.Wir verraten dir, was die Grundsicherung ist, was du dabei beachten solltest und wie sie sich vom Bürgergeld unterscheidet.

Wer jahrelang gearbeitet hat, geht in die wohlverdiente Rente. In der Regel vergehen einige Jahrzehnte Arbeit, bis vollständig eingezahlt wurde. Studierende gehen dagegen zwar ein wenig später ins Berufsleben, doch auch für sie gilt das Gleiche.

Trotzdem müssen sie schon in manchen Fällen während des Studiums für die Rente einzahlen. Denn bei auch bei Ferien-, Mini- oder Nebenjobs geht einiges Geld für RV-Beiträge drauf. Wann das der Fall ist, erfährst du hier.

Rente: Studi-Jobs beliebter dennje

Wer studiert, muss sich häufig mit allerlei Kosten rumschlagen: Semestergebühren, Miete und bei manchen sogar Tankkosten fürs Auto. Da lohnt sich natürlich ein Nebenjob zum Studium. Schließlich erfreuen sich Minijobs großer Beliebtheit. „Ende Juni 2023 waren bei der Minijob-Zentrale über 6.955.900 Minijobberinnen und Minijobber gemeldet. Ende März 2023 waren es insgesamt knapp 6.732.900“, teilt die Deutsche Rentenversicherung in einer Presseerklärung mit.

Doch die sind häufig nicht von Beitragskosten für die Rente befreit, wie die Deutsche Rentenversicherung berichtet. Wer unbefristet arbeitet und maximal 520 Euro im Monat verdient, ist versicherungspflichtig. Mit einem minimalen Versicherungsbeitrag erwerben sie alle Vorteile der gesetzlichen Rentenversicherung. Zurzeit liegt der Beitrag bei 3,6 Prozent des Einkommens.

Rente: Kannst du dich befreien?

Wenn das Arbeitsverhältnis auf maximal drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet ist, bleiben Studentinnen und Studenten Versicherungsfrei. Auch während eines Pflichtpraktikums müssen keine Beiträge gezahlt werden. Arbeitszeit und Verdienst spielen in beiden Fällen keine Rolle.


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Natürlich können sich Studierende – wie alle Minijobber – auch von der Versicherungspflicht befreien lassen. Doch dann entfällt ihr Beitragsanteil und sie erwerben dann nur anteilige Beitragszeiten in der Rentenversicherung.