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Rente: Jetzt ist es fix! Diese Rentner kassieren doppelt!

Die Preise steigen immer weiter, gerade für Strom und Gas. Die Energiepauschale soll die Bürger entlasten. Rentner könnten jetzt doppelt profitieren.

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Die Tage werden kürzer, das Aufstehen fällt schwerer. Der Herbst ist da. Und auch, wenn die Temperaturen für die aktuelle Jahreszeit im Vergleich deutlich wärmer sind, stellen viele am Abend vielleicht doch schon die Heizung an.

„Kann ich mir das noch leisten?“, fragen sich da viele – vor allem aufgrund der aktuellen Energiekrise. Die Preise für Strom und Gas steigen immer weiter. Die Bundesregierung will dem durch mehrere Entlastungspakete entgegenwirken. Rentenbeziehende können nun auch doppelt profitieren.

Rente: 300 Euro Entlastung – in manchen Fällen noch mehr!

Die Ampelkoalition hat bereits mehrere Maßnahmen beschlossen, um die explodierenden Preise abzufedern. Eine davon: die Energiepreispauschale (EPP). Dadurch haben Arbeitnehmende und Selbstständige im September 300 Euro brutto erhalten.

Im dritten Entlastungspaket wurden danach auch Rentnerinnen und Rentner mitbedacht. Auch diese sollen Mitte Dezember eine Einmalzahlung in Höhe von 300 Euro erhalten. Diese wird automatisch durch die Rentenversicherung ausgezahlt. „Die Rentnerinnen und Rentner können sich in Deutschland gerade in diesen Zeiten auf den Sozialstaat verlassen“, verkündet Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) im Bundestag.

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Immer mehr Rentnerinnen und Rentner müssen auch im hohen Alter noch arbeiten. Von der Energiepauschale könnten sie aber doppelt profitieren. Foto: IMAGO / Westend61

Jetzt die gute Nachricht: Rentenbeziehende sollen jetzt doppelt kassieren! Zumindest ein Teil der Rentnerinnen und Rentner. Was hat es damit auf sich?

Pauschale für Rentner? Die wichtigsten Antworten im Überblick

Wer hat Recht auf die Energiepauschale? Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) erhalten die Pauschale diejenigen, die zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Außerdem die Rentnerinnen und Rentner, die ein Recht auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz haben. Voraussetzung für die Energiepauschale ist ein Wohnsitz in Deutschland.

Wer bekommt die Pauschale doppelt? Senioren, die nebenbei noch einer Erwerbstätigkeit nachgehen. Denn: Wer Arbeitnehmer oder selbstständig ist, erhält die 300 Euro Energiepreispauschale – beziehungsweise erhielt diese bereits im September 2022. Wer Rente bezieht, erhält Mitte Dezember die Pauschale in der selben Höhe. Wer also neben der Rente auch eine Erwerbstätigkeit als zusätzlichen Lebensunterhalt ausübt, kassiert doppelt – und zwar 600 Euro insgesamt. Steuern werden in beiden Fällen individuell berechnet.


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Das hat auch die Deutsche Rentenversicherung mitgeteilt. Eine Sprecherin betont: „Altersrentenbezieher haben einen Anspruch auf die Zahlung der EPP, auch wenn sie bereits als Beschäftigte im September die 300 Euro erhalten haben.“ Die Zahlungen würden sich dementsprechend nicht ausschließen.