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Sonderzuschlag für Kinder: Kommt eine Erhöhung?

Kinder aus armen Familien gehören zu den großen Leidtragenden der Inflation. Der Kinderschutzbund fordert nun eine deutliche Erhöhung.

Sonderzuschlag Kinder
© IMAGO / Michael Gstettenbauer

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Es sind raue Zeiten. Die Inflation treibt die Preise in die Höhe und viele Menschen in die Verzweiflung. Sie können ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen. Die Verlierer sind nicht nur Niedrigverdiener und Rentner, auch die Kleinsten leiden unter der aktuellen Situation. Dabei sah es für viele Kinder schon vor der Inflation düster aus.

„Wir haben eine kontinuierliche Steigerung der Kinderarmut in Deutschland“, erklärt der Präsident des Deutschen Kinderschutzbundes, Heinz Hilgers. 21 Prozent der Kinder in Deutschland sind von Armut betroffen. Das sind rund 2,8 Millionen Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Darum soll es jetzt auch einen Sonderzuschlag für Kinder geben.

Sonderzuschlag für Kinder: Erhöhung auf 100 Euro

Eine schrecklich hohe Zahl. Vor zehn Jahren waren es noch 18 Prozent. Vor 20 Jahren weniger als 13.“Wenn nicht endlich etwas geschieht, wird 2023 jedes vierte Kind von Armut betroffen sein.“ Um sie zu unterstützen, hat die Ampel-Regierung um Kanzler Olaf Scholz das Kindergeld für jedes Kind auf 250 Euro erhöht und einen Sofortzuschlag von 20 Euro für Kinder ins Leben gerufen, die in Familien mit wenig oder keinem Einkommen aufwachsen.

Wenn es nach Hilgers ginge, müsse es ein „System in Zeiten der Inflation geben, die Regelsätze früher zu erhöhen“. Er schlägt für jedes Anspruchsberechtigte einen Sofortzuschlag von 100 Euro vor. Auf die Frage, ob der Mindestlohn und das Bürgergeld nicht genug Entlastung bringen, führt Hilgers aus: „Der Mindestlohn ist durch die Inflation ja bereits egalisiert, mit dem Bürgergeld wird 2023 das gleiche passieren.“

Mindestlohn reiche nicht für Personen mit Kindern

Bei der ganzen Debatte sei außer Acht gelassen worden, „dass betroffene Eltern ja ohnehin zu den ‚working poor‘, also den arbeitenden Armen gehören.“ Der Mindestlohn reiche für Ledige, jedoch nicht für Personen mit Kindern.



„Rein rechnerisch müsste für jedes Kind der Mindestlohn um drei Euro steigen, damit das Geld reicht. Das geht natürlich nicht. Deshalb halten wir eine Kindergrundsicherung für die beste Lösung. Dabei soll ein Existenzminimum von 700 Euro pro Kind gelten, das mit steigendem Einkommen bis auf die Höhe des Kindergelds abschmilzt“, so Hilgers.