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Kindergeld: Kinder erster Klasse? Beamte sahnen noch mehr ab, als du

Das Kindergeld soll Eltern finanziell unterstützen und Familien unter die Arme greifen. Beamte allerdings bekommen weitaus mehr.

Das Kindergeld soll Eltern finanziell unterstützen und Familien unter die Arme greifen. Beamte allerdings bekommen weitaus mehr.
© imago/Andreas Gora

Kindergeld beantragen: So einfach geht’s

Jede Familie hat Anspruch auf Kindergeld. Allerdings bekommt man das Geld nicht einfach so. Es muss ein Antrag bei der zuständigen Familienkasse gestellt werden. Wie das geht und welche Nachweise ihr erbringen müsst, erklären wir.

Große Unterschiede zwischen Arbeitnehmern und Beamten zeigen sich wohl spätestens im Alter. Laut Versorgungsbericht des Bundes, der für die Pensionen der Bundesbeamten zuständig ist, beziehen Bundesbeamte im einfachen und mittleren Dienst im Durchschnitt eine Pension von 2.170 Euro. Im gehobenen Dienst sind es monatlich 2.780 Euro, im höheren Dienst sogar 4.870 Euro.

Die gesetzliche Rente kann da nicht mithalten. Selbst ein Topverdiener mit 45 Beitragsjahren, der immer den Höchstbetrag in die Rentenkasse einzahlen würde, bekäme im Monat kaum mehr als 2.900 Euro Rente brutto raus. Durchschnittlich erhalten Rentner rund 1.550 Euro brutto monatlich – dahingegen liegt die Pension im Durchschnitt bei 2.600 Euro. Doch die Unterschiede werden schon viel früher deutlich – zumindest, wenn man Kinder hat.

Kindergeld: Beamte erhalten zusätzliches Geld

Der Staat kümmert sich um all seine Kinder, doch es scheint, als würden manche Kinder bevorzugt behandelt werden. Seit Anfang des Jahres erhalten alle Familien ein einheitliches Kindergeld von 250 Euro pro Monat. Doch der Nachwuchs von Beamten wird vom Staat noch großzügiger bedacht: Jedes Kind eines Staatsdieners erhält zusätzliches Kindergeld von bis zu knapp 410 Euro. Und 2024 steht sogar eine weitere Erhöhung an, wie die „Bild“-Zeitung berichtet.

Beamte erhalten neben ihrem Gehalt sogenannte Familienzuschläge. Bei einer Heirat bekommen Bundesbeamte beispielsweise monatlich 153,88 Euro brutto mehr. Für das erste und zweite Kind kommen jeweils 131,52 Euro hinzu. Ab dem dritten Kind gibt es sogar weitere 409,76 Euro. Nach Berechnungen des Bundesinnenministeriums erhält ein verheirateter Beamter mit vier Kindern somit einen Familienzuschlag von 1.236,44 Euro pro Monat. Und als ob das nicht genug wäre, kommt das gesetzliche Kindergeld von 1.000 Euro (250 Euro pro Kind) noch obendrauf. Aber: Je nach Bundesland können die Beträge der Familienzuschläge leicht abweichen.

Kindergeld: So viel Plus erhalten Beamte

Doch das ist noch nicht alles: Die Familienzuschläge steigen auch mit der Erhöhung der Beamtengehälter. Seit 2005 sind die Zuschläge für das erste und zweite Kind um 46,1 Prozent, für das dritte Kind um 77,7 Prozent gestiegen.

Nach dem Tarifabschluss im April für die Beschäftigten von Bund und Kommunen steht bereits die nächste Erhöhung fest: Ab März 2024 erhalten Beamte eine Gehaltserhöhung von 5,5 Prozent, sofern der Tarifvertrag auf die Beamten übertragen wird. Das Extra-Kindergeld für das erste und zweite Kind steigt dann auf 138,75 Euro und ab dem dritten Kind auf 432,30 Euro, wie „Bild“ vorrechnet. Diese Familienzuschläge haben erhebliche Auswirkungen:

Ein unverheirateter Ministerialrat der Besoldungsgruppe B3 (Steuerklasse I) verdient derzeit als Single netto 6.182,84 Euro pro Monat, wie der offizielle Besoldungsrechner der Bundesregierung zeigt. Sobald er heiratet, steigt das Nettoeinkommen auf 7.284,30 Euro (unter anderem aufgrund der Steuerklasse III). Kommt dann noch Nachwuchs hinzu, sieht die finanzielle Situation folgendermaßen aus:

  • 1 Kind: 7.364,49 Euro (plus 250 Euro Kindergeld)
  • 2 Kinder: 7.444,17 Euro (plus 500 Euro Kindergeld)
  • 3 Kinder: 7.690,27 Euro (plus 750 Euro Kindergeld)

Arbeitnehmer erhalten nur Kindergeld

Warum zahlt der Staat so viel mehr für Beamten-Kinder? Der Grund basiert auf dem Alimentationsprinzip. Laut Bundesinnenministerium soll dadurch sichergestellt werden, dass sich „Beamte ganz dem Beruf widmen“ können. „Nur ein wirtschaftlich unabhängiges Berufsbeamtentum kann die Aufgaben erfüllen, die ihm von der Verfassung zugewiesen sind.“


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Das Problem: Für andere Arbeitnehmer und Angestellte gilt dies jedoch nicht. Sie schauen in die Röhre und müssen sich mit dem einheitlichen Kindergeld begnügen.