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Zuschuss bei Heizöl und Pellets: Entlastung lässt auf sich warten – „Nächstes Ampel-Chaos droht“

Kunden von Heizöl und Pellets sollen von der Bundesregierung ebenfalls entlastet werden. Doch die Zahlung bleibt bislang aus. So äußern sich die Länder.

Kunden von Heizöl und Pellets sollen von der Bundesregierung ebenfalls entlastet werden. Doch die Zahlung bleibt bislang aus. Daran liegt es.
© IMAGO / Panthermedia

Heizöl: Ungewisse Preisentwicklung für Verbraucher

Die Ölpreise sind auf Rekordniveau. Und im Herbst kommt auch noch ein Öl-Embargo. Was sollen wir nun tun: Schnell den Heizöltank füllen oder auf eine Preisentspannung hoffen?

Die Bundesregierung hat bereits mehrere Entlastungsmaßnahmen für Kunden von Strom und Gas beschlossen. Zunächst kam das Gefühl auf, dass Menschen, die mit Heizöl, Flüssiggas oder Pellets heizen, vergessen werden.

Doch im Dezember 2022 beschloss der Gesetzgeber ein Eckpunktepapier für die Preisbremse nicht-leitungsgebundener Brennstoffe. Die Abwicklung der Zuschüsse soll über die Länder laufen. Die Umsetzung oder eine mögliche Auszahlung hakt allerdings bislang. Woran liegt es? Diese Redaktion hat bei allen 16 Landesregierungen nachgefragt: Berlin und Niedersachsen äußerten sich bislang nicht.

Heizöl und Pellets: So sieht die Entlastung aus

Menschen, die zwischen dem 1. Januar und 30. November 2022 von drastisch gestiegenen Preisen bei nicht-leitungsgebundenen Energieträgern wie Heizöl, Flüssiggas oder Pellets betroffen waren, sollen von der Härtefallhilfe profitieren können. Dafür stellt der Bund maximal 1,8 Milliarden Euro zur Verfügung.

Anspruch auf die Entlastung gibt es, wenn der Einkaufspreis aus 2022 mehr als doppelt so hoch war wie der aus dem Jahr 2021. Die Länder erstatten in diesem Fall 80 Prozent des Betrags, der über den doppelten Kosten liegt. Er muss allerdings mindestens 100 Euro betragen – maximal werden 2.000 Euro ausgezahlt.

Der Zuschuss erfordere noch Klärungsbedarf

Bei einer Sache sind sich alle Länder einig: zum jetzigen Zeitpunkt könne noch keine Auskunft über ein mögliches Auszahlungsdatum oder der Antragstellung gegeben werden, da die „Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern noch bearbeitet wird“, heißt es beispielweise von Baden-Württemberg

Speziell heißt es von der Senatskanzlei Bremen: „Da es sich um Bundesmittel handelt, können die Ländern jedoch nicht nach eigenem Belieben Vergaberichtlinien oder -verfahren festlegen.“ Vom Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) gebe es bislang keine konkreten Vorgaben zur Umsetzung des Fonds. Laut Landesregierung Sachsen müssen die Länder aktuell „noch wichtige technische, rechtliche und organisatorische Fragen der Umsetzung / Antragstellung“ klären.

Eine Antragsstellung der Privathaushalte ist also noch nicht möglich, da „über die Einzelheiten des Antragsverfahrens und die verfahrensführende Stelle“ noch nicht entschieden wurde, teilt eine Sprecherin des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Energie des Landes Brandenburg auf Anfrage mit.

Die Länder warten also auf Rückmeldung des Bundes, während Menschen mit leitungsgebundenen Brennstoffen auf eine Entlastung warten. Hamburg glaubt beispielsweise daran, dass Bund und Länder „die Umsetzung dieser Regelung jedoch in den nächsten Wochen gemeinsam organisieren“ werden. Auch Mecklenburg-Vorpommern betont, dass seitens der Landesregierung „mit Hochdruck an einer Verwaltungsvereinbarung mit dem Bund gearbeitet“ werde. Anträge könne man aber bislang weder annehmen noch verwahren.

Heizöl: Abwicklung ist „große Herausforderung“

Das hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen beklagt, dass die Bundesregierung die Länder erst am vergangenen Donnerstag (26. Januar) darüber informiert habe, dass „die Federführung bei diesem Thema beim Bundeswirtschaftsministerium liegt.“ Mehrere Landesregierungen haben bereits Kontakt aufgenommen.

Schleswig-Holstein kritisiert die Abwicklung über die Länder: „Das ist bei über 200.000 Heizungen mit den Brennstoffen Öl, Flüssiggas, Holz und Pellets in Schleswig-Holstein eine große Herausforderung.“ Die Landesregierung wolle ein einfaches Antrags- und Auszahlungsverfahren entwickeln, müsse dafür aber noch Gespräche mit dem Bund führen.

Heizöl und Pellets: Kritik kommt aus NRW

Der Bundes-Haushaltsausschuss hat am 26. Januar die Bundesregierung dazu aufgefordert, die Härtefallregelung auf die Entlastung von Strom und leitungsgebundene Energieträgern wie Gas und Wärme zu begrenzen. Ina Scharrenbach (CDU), Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung von NRW kritisiert: „Das nächste große Ampel-Chaos droht. Jetzt hat die Ampel-Koalition im Haushaltsausschuss im Bundestag im Vorbeigehen die Härtefallhilfen für Öl und Pellets für Betriebe gestrichen und lässt sie auf ihren erhöhten Energiekosten sitzen.“

Scharrenbach befürchte ein „Förder-Chaos“ auch für Privathaushalte, die mit nicht-leitungsgebundenen Brennstoffen heizen. Die Länder sind für die Umsetzung zuständig. Aber: „Seit Wochen gibt es kein zuständiges Ressort für das Hilfspaket“, mahnt die CDU-Politikerin. Aus Berlin komme nur „dröhnendes Schweigen“ – inhaltliche Fragen blieben unbeantwortet.


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„Bei allen großen Hilfspaketen ist es gleich. Erst werden große Versprechungen gemacht, dann wird Zeit vertrödelt und am Ende müssen andere es ausbaden. Droht das, was mit den Unternehmen passiert ist, jetzt auch den Privathaushalten?“, fragt die Ministerin.

Alle angefragten Landesregierungen verweisen auf einen Klärungsbedarf auf Bundesseite. Bis Betroffenen also einen Antrag stellen können, müssen sie sich wohl noch gedulden.