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Hartz 4: Jobcenter lässt Alleinerziehende auf Heizkosten sitzen – überraschendes Urteil!

Hartz 4: Jobcenter lässt Alleinerziehende auf Heizkosten sitzen – überraschendes Urteil!

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Hartz 4: Jobcenter lässt Alleinerziehende auf Heizkosten sitzen – überraschendes Urteil!

Hartz 4: Jobcenter lässt Alleinerziehende auf Heizkosten sitzen – überraschendes Urteil!

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Steigende Heizkosten bringen zur Zeit viele Menschen in Not, doch besonders Hartz 4-Empfänger fürchten wohl den Brief des Vermieters mit der Forderung einer Nachzahlung.

Doch wer kommt bei Hartz 4-Beziehern überhaupt für eine hohe Nachzahlung auf, wenn keine Rücklagen für bestehen? Nachdem ein Jobcenter eine alleinerziehende Mutter mit drei Kindern zunächst auf ihren Heizkosten sitzen lassen wollte, gab es nun ein überraschendes Gerichtsurteil.

Hartz 4: Alleinerziehende Mutter soll horrende Heizkosten-Nachzahlung selbst zahlen

Der Streit zwischen Jobcenter und Hartz 4-Bezieherin ereignete sich bereits im Januar 2011, zog allerdings einen Rechtsstreit bis in dieses Jahr nach sich.

So erhielt eine Hartz 4-Empfängerin im Landkreis Vorpommern-Greifswald nach dem Umzug von einer größeren in eine kleinere Wohnung eine Forderung des früheren Vermieters. 690 Euro für Heizkosten wollte der noch von der alleinerziehenden Mutter dreier Kinder haben, berichtet die Ratgeber-Seite „Gegen Hartz“.

Die Frau leitete die Abrechnung an das betreffende Jobcenter weiter, das jedoch nur 148,58 Euro zahlen wollte. Alles darüber sei unangemessen hoch und liege über dem bundesweiten Heizkostenspiegel – die Familie habe demnach ein „grob unwirtschaftliches Heizverhalten“ gehabt.

Hartz 4: Bundessozialgericht entscheidet DESHALB im Sinne der Leistungsempfängerin

Der Fall ging vor das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel, das zu Gunsten der Empfänger-Familie entschied. Das Jobcenter müsse die Heizkosten-Nachforderung als zu übernehmender Bedarf der Klägerin anerkennen – denn bevor die Behörde die Übernahme ablehnen kann, müsse den Leistungsempfängern zuvor die Möglichkeit gegeben werden, Heizkosten zu sparen.

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Das heißt konkret, dass das Jobcenter ein grundsätzliches „Kostensenkungsverfahren“ bei unangemessenen Unterkunfts- oder Heizkosten durchführen muss. So können Hartz 4-Empfänger vor einer möglichen verweigerten Kosten-Übernahme gewarnt und über Erstattungsgrenzen seitens der Behörde aufgeklärt werden.

Findet ein solches Verfahren nicht statt, kann sich das Jobcenter nicht einfach weigern, die Zahlung zu übernehmen – und muss, wie in dem Fall aus Vorpommern-Greifswald, für die Heizkosten aufkommen, so „Gegen Hartz“. (kv)