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Hartz 4-Nachfolge: So hoch soll das neue Bürgergeld ab Januar 2023 sein

Hartz 4-Nachfolge: So hoch soll das neue Bürgergeld ab Januar 2023 sein

Bürgergeld
© IMAGO / Steinach

Deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze geplant

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat eine deutliche Erhöhung der Hartz-IV-Sätze angekündigt. Der Ampelkoalitionspartner FDP kritisierte die Pläne.

„Unser Sozialstaat muss dafür sorgen, dass Menschen, die keine finanziellen Rücklagen haben, auch über die Runden kommen können“, sagte Hubertus Heil (SPD) bei der Vorstellung der Hartz-4-Nachfolge bereits Ende Juli.

Hartz 4 wird abgeschafft, Bürgergeld stattdessen eingeführt. Der Arbeitsminister betont weiter: „Es wird zu Beginn des nächsten Jahres eine deutliche Erhöhung der Regelsätze geben.“ Doch wie hoch wird diese ausfallen?

Bürgergeld: Das ändert sich im nächsten Jahr

Zum 1. Januar 2023 soll Hartz 4 durch das Bürgergeld ersetzt werden. Wie hoch die einzelnen Beiträge ausfallen sollen, wurde in einem Gesetzentwurf vorgeschlagen.

Laut Bundesarbeitsministerium (BMAS) bleibt das Ergebnis noch abzuwarten, da sich die Ressorts noch abstimmen. Vieles deutet aktuell darauf hin, dass Hartz-4-Beziehende ab dem 01. Januar 2023 ein Bürgergeld in Höhe von 502 Euro erhalten.

Der bisherige Regelsatz für alleinstehende Erwachsene liegt bei 449 Euro. Das Bürgergeld sieht also ein Plus von 53 Euro vor.

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Bürgergeld: Warum wird es mehr Geld geben?

Normalerweise ergibt sich der Regelsatz aus einem Mischindex zu Beginn eines Jahres. Dieser Index liegt zum einen einer Preisentwicklung von Gütern und Dienstleistungen (70 Prozent) und zum anderen einer Entwicklung der Nettolöhne (30 Prozent) zu Grunde.

Ab 01. Januar 2023 soll es anstelle von Hartz 4 ein Bürgergeld geben. Wie hoch dieses ausfallen soll, zeigt jetzt ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums.
Ab 01. Januar 2023 soll es anstelle von Hartz 4 ein Bürgergeld geben. Wie hoch dieses ausfallen soll, zeigt jetzt ein Gesetzentwurf des Bundesarbeitsministeriums.
Foto: IMAGO / Steinach

Für den Mischindex wird immer ein Vergleichszeitraum herangezogen. So würde sich aktuell aus dem Zeitraum 01. Juli 2021 bis 30. Juni 2022 eine Veränderungsrate von 4,5 Prozent ergeben.

Ein alleinlebender Erwachsener (Regelbedarfsstufe 1) würde demnach 469 Euro anstelle von 449 Euro erhalten.

Hartz-4-Nachfolge: Auch Inflation spielt eine Rolle

Neben dem Mischindex wird die Berechnung der Beitragshöhe laut BMAS „um einen zweiten Fortschreibungsschritt ergänzt“. Auch die zukünftige Inflation soll miteinbezogen werden. Der Ampelregierung geht es laut BMAS darum, „dass bei unveränderter Systematik der jährlichen Fortschreibung die zu erwartende Entwicklung des regelbedarfsrelevanten Preisindexes im Jahr der Anpassung mit einzubeziehen ist“.

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Dieser regelbedarfsrelevante Preisindex hat sich 2022 im zweiten Quartal im Vergleich zu dem aus 2021 erhöht. Diese Erhöhung führt dazu, dass ein alleinstehender Erwachsener dann 502 Euro bekommt. (mars)