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Hartz 4: Mehr Geld ist „nicht sozial gerecht“ – Armin Laschet mit kalter Dusche für Arbeitslose

Hartz 4: Mehr Geld ist „nicht sozial gerecht“ – Armin Laschet mit kalter Dusche für Arbeitslose

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Hartz 4: Mehr Geld ist „nicht sozial gerecht“ – Armin Laschet mit kalter Dusche für Arbeitslose

Hartz 4: Mehr Geld ist „nicht sozial gerecht“ – Armin Laschet mit kalter Dusche für Arbeitslose

Das ist Hartz IV

Seit das Arbeitslosengeld II 2005 eingeführt wurde, wird es im Volksmund Hartz IV genannt. Doch woher kommt der Name?

Bei der Bundestagwahl im Herbst 2021 geht es auch um die Frage, wie es mit Hartz 4 weitergeht. Die Grünen mit Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock wollen Hartz 4 abschaffen und schlagen eine „Garantiesicherung“ vor. Auch die SPD mit Olaf Scholz wendet sich von Hartz 4 ab und will ein neues „Bürgergeld“ einführen.

Doch was planen CDU/CSU? Bei Anne Will nahm Kanzlerkandidat Armin Laschet deutlich Stellung, wie er die Zukunft von Hartz 4 sieht und was er von einer Anhebung der Regelsätze hält. Für die Empfänger waren das keine erfreulichen Neuigkeiten.

Hartz 4: Erhöhung „ist nicht sozial gerecht“ – Kanzlerkandidat Armin Laschet mit kalter Dusche für Empfänger

Armin Laschet machte auf Nachfrage von Anne Will (>> mehr zur Sendung hier) klar, dass Hartz 4 unter ihm als Kanzler weiter bestehen bleibe. Eine grundsätzliche Erhöhung der Regelsätze lehnt er ab: „Das wird immer wieder angepasst an die Lebenshaltungskosten. Aber sozial gerecht ist nicht Hartz 4 zu erhöhen, sondern jemanden, der in Hartz 4 ist, insbesondere den Kindern, heraus zu helfen, dass sie in Zukunft, im Gegensatz zu ihren Eltern, das vielleicht selbst schaffen.“

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Das sei sein Verständnis von sozialer Gerechtigkeit. Anstelle von mehr Geld würden sich Hartz-4-Empfänger „vielleicht noch mehr, wieder einen Job zu haben“ wünschen.

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Die aktuellen Hartz-4-Regelsätze für Erwachsene und Kinder

Aktuell liegt der Hartz-4-Regelsatz bei 446 Euro für eine alleinstehende Person ohne Kinder. Bei zwei Partnern in einer Bedarfsgemeinschaft werden monatlich jeweils 401 Euro ausgezahlt. Unter 25-Jährige, die noch im Haushalt der Eltern leben, erhalten 357 Euro. Der Regelsatz für Kinder beträgt 373 Euro (15-17 Jahre), 309 Euro (6-14 Jahre) bzw. 283 Euro (0 bis 5 Jahre).