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Hartz 4: Antrag abgelehnt? DAS kannst du dagegen machen

Wer laut Jobcenter keinen Anspruch auf Hartz 4 hat, erhält einen Ablehnungsbescheid. Doch du kannst dich dagegen zur Wehr setzen.

© IMAGO / Christian Ohde

Hartz IV: Diese Nebeneinkünfte müssen beim Jobcenter angegeben werden

Hartz IV Bezieher dürfen was dazu verdienen. Allerdings müssen auch noch andere Einnahmen beim Jobcenter angegeben werden.

Die hohe Inflation und die Energiekrise stürzen viele in Deutschland in ein finanzielles Debakel. Umso mehr versuchen Bürger durch Hartz 4 sich ein wenig Unterstützung zu sichern.

Doch nicht selten kommt es vor, dass ein Hartz 4-Antrag abgelehnt wird. Was kann dagegen getan werden? Das erfährst du in diesem Artikel.

Hartz 4: Was tun gegen Ablehnungsbescheid?

Wenn Hartz 4 beantragt wird, prüft das Jobcenter den Anspruch des Antragstellers. Bei einem positiven Antrag sendet die Leistungsbehörde einen Bewilligungsbescheid. Wer keinen Anspruch hat, bekommt hingegen einen Ablehnungsbescheid. Dabei muss das Jobcenter in dem Ablehnungsbescheid genau begründen, warum keine Leistungen nach dem SGB II gewährt werden. Zu möglichen Gründen des Ablehnungsbescheids gehören unter anderem, dass der Antragsteller ein zu hohes Einkommen hat, das Vermögen die Vermögensgrenze übersteigt oder Unterlagen bei der Einreichung fehlten.

Betroffene sollten sich entweder mit einer Sozialberatungsstelle oder einem Fachanwalt für Sozialrecht beraten lassen, warum der Antrag abgelehnt wurde. Innerhalb eines Monats kann gegen den Bescheid Widerspruch erhoben werden. Wer ein zu hohes Vermögen hat, kann dank der derzeitigen Corona-Sonderregelung Hartz 4 beantragen, wenn kein “erhebliches Vermögen” vorhanden ist. Das bedeutet, Antragsteller dürfen über ein Vermögen von bis zu 60.000 Euro verfügen. Für jede weitere Person innerhalb des Haushalts gilt die Freigrenze von maximal 30.000 Euro.

Hartz 4: Jobcenter verpennt Bescheid-Frist?

Für die Erstellung eines Bescheides hat das Jobcenter maximal sechs Monate Zeit. Gibt es in dieser Zeitspanne keinen Bescheid vom Jobcenter, sollte sogar eine Untätigkeitsklage erwägt werden. Denn wird die Frist nicht eingehalten, gilt der Bescheid als ungültig. Damit man vor dem Bescheid Leistungen beziehen kann, werden zunächst vorläufige Leistungen gezahlt.


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Das Jobcenter muss bei einem Ablehnungsbescheid schriftlich die Ablehnungsgründe erläutern. Allerdings ist es offenbar nicht unüblich, dass die Behörde Berechnungsgrundlagen falsch angewendet. Daher bedeutet eine Ablehnung nicht automatisch, dass du keinen Anspruch auf Hartz 4 hast. Betroffene sollten im Grunde genommen genauer sein, als die Behörde selbst.