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Asyl: Mehrheit gegen Frei-Vorstoß – „CDU wird Verantwortung nicht gerecht“

Nachdem der Unionspolitiker, Thorsten Frei (CDU), die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl forderte, hagelt es Kritik.

Asyl
© IMAGO/Steinach

Das BAMF: Ein Amt mit viel Verantwortung

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ist eine deutsche Bundesoberbehörde mit Sitz in Nürnberg. Das Bundesamt ist für Asyl-und Flüchtlingsschutz und auch für Integration und Migration zuständig. Weitere Informationen finden Sie im Video.

Eine Mehrheit der Deutschen spricht sich für das individuelle Recht auf Asyl aus und lehnt Forderungen nach seiner Abschaffung ab. Das ergibt eine am Dienstag (25.07.) veröffentlichte Befragung, die das Magazin „Stern“ in Auftrag gegeben hatte.

Demnach wollen fast zwei Drittel (64 Prozent) der Deutschen, dass politisch Verfolgte weiter individuell Schutz in der EU beantragen können. Nur 32 Prozent unterstützen demnach den Vorschlag des CDU-Politikers Thorsten Frei, dies abzuschaffen und durch Kontingente in der EU zu ersetzen.

Asylrecht: Mehrheit gegen Frei-Vorschlag

Selbst unter den Anhängern der CDU und CSU stößt der Vorschlag mehrheitlich (56 Prozent) auf Ablehnung. Noch deutlicher lehnen Sympathisanten der Grünen (88 Prozent), der FDP (84 Prozent) und der SPD (76 Prozent) ab. Lediglich eine Mehrheit der AfD-Anhänger von 56 Prozent befürwortet die Abschaffung des individuellen Rechts auf Asyl.

Auch der Rechtswissenschaftler und Politikwissenschaftler Dr. Dr. Maximilian Pichl findet deutliche Worte: „Das individuelle Asylrecht war die Reaktion auf den Zweiten Weltkrieg und das Scheitern der internationalen Staatengemeinschaft, den vor dem Nazi-Regime Geflohenen Schutz zuzuerkennen.“

Asylrecht: „Zivilisatorische Errungenschaft“

Im Parlamentarischen Rat hätten sich auch Konservative wie Hermann von Mangoldt für ein unbeschränktes individuelles Asylrecht eingesetzt. Das Asylrecht sei daher Teil der Aufarbeitung der Vergangenheit und eine zivilisatorische Errungenschaft. „Durch seinen Vorschlag, das individuelle Asylrecht zu ersetzen, wird die CDU dieser historischen Verantwortung Deutschlands nicht gerecht,“ führt der Wissenschaftler aus.

Zudem sei das Asylrecht mittlerweile europäisiert. So garantierten Art. 18 der EU-Grundrechtecharta und das europäische Asylrecht ein individuelles Verfahren. Des Weiteren gebe es das internationale Gebot des sogenannten „non-refoulement“, was bedeute, dass Menschen nicht dorthin abgeschoben werden könnten, in denen ihnen Folter oder eine unmenschliche Behandlung droht. Das bedeute zugleich, dass in einem individuellen Verfahren geprüft werden müsse, ob den Betroffenen diese Gefahr drohe.



„Der Vorschlag von Thorsten Frei wäre daher nur umsetzbar, wenn Deutschland aus der Europäischen Menschenrechtskonvention und der Genfer Flüchtlingskonvention austritt. Einen solchen Angriff auf das internationale Recht kennt man bislang vor allem von Viktor Orbán, den britischen Tories oder Donald Trump,“ so der Asyl-Experte.