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Cannabis: Lauterbach will sein Gesetz retten – „Interesse der Gerechtigkeit“

Mehrere Landesregierungen blockieren das Cannabis-Gesetz (CanG) zum 1. April. Jetzt warnt Lauterbach davor, den CanG-Start zu verschieben.

Kann Lauterbach das Cannabis-Gesetz noch zu April retten?
© IMAGO / IPON; IMAGO / Bihlmayerfotografie

Cannabis-Demo in Berlin: Demonstranten enttäuscht von Kanzler-Partei

Während des SPD-Parteitags in Berlin fand vor dem CityCube eine Cannabis-Demonstration statt. "DER WESTEN" war vor Ort und hat mit den Teilnehmern über deren Motive und die SPD gesprochen.

Eigentlich sollte das Cannabis-Gesetz schon zum 1. April in Kraft treten. Erst vergangenen Freitag (23. Februar) gab die Abstimmung im Bundestag dem Entwurf grünes Licht.

Doch jetzt stehen die Rauchzeichen wieder auf Rückzug. Mehrere Landesregierungen blockieren die Umsetzung im Bundesrat. Jetzt warnt Lauterbach davor, dass das Gesetz verschoben werden muss.

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Kann Cannabis-Gesetz noch scheitern?

Mit dem frisch verabschiedeten Cannabis-Gesetz (CanG) hofften viele Bürgerinnen und Bürger, die Pflanze hierzulande endlich legal konsumieren zu können. Die Teil-Legalisierung sollte auch schon ziemlich fix kommen. Am 1. April soll es eigentlich soweit sein. Nach Angaben von „Table.Media“ blockiert aber eine Mehrheit der Bundesländer im Bundesrat, dass der Gesetzentwurf von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schnell umgesetzt wird. 

NRW-Justizminister Benjamin Limbach erklärt gegenüber dem Verlag, dass fünf Wochen zwischen Gesetzesverabschiedung im Bundestag und dem Inkrafttreten nicht ausreichen würden. Bis zum 1. April könnten Staatsanwaltschaften und Gerichte nicht alles fristgerecht umsetzen. „Allein in NRW muss in zehntausenden Fällen geprüft werden, ob verhängte Strafen ganz oder teilweise zu erlassen sind“, erklärt der Grünen-Minister.

Lauterbach für 1. April „zuversichtlich“

Jetzt hat sich auch Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) zum Cannabis-Contra geäußert. Er warnt durch den Widerstand mehrerer Bundesländer jetzt vor einer verschobenen Legalisierung. „Eine Verschiebung würde eine neue Rechtsunsicherheit schaffen“, sagte Lauterbach der „Rheinischen Post“. „Wie soll ein Richter bei einer Rechtslage in der Schwebe entscheiden?“


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Noch dazu sei es „ungerecht, zur Entlastung der Justiz die verhängten Strafen noch zu vollziehen“. Besonders wenn man weiß, dass sich die Rechtslage ändert, aber sich nicht die Arbeit machen möchte, den Fall noch einmal anzufassen. „Wer jetzt noch Änderungen fordert, riskiert das Scheitern“, warnt der Gesundheitsminister. Doch gegenüber der „Rheinischen Post“ zeigt sich Lauterbach „zuversichtlich, dass das Gesetz zum 1. April greift“. Das sei „im Interesse der Gerechtigkeit“.