Veröffentlicht inPolitik

Cannabis-Gesetz: Anwälte müssen sich durch Kiffer-Akten wühlen

Das neue Cannabis-Gesetz ist in Kraft getreten und verändert einiges. Viele Kiffer könnten jetzt den Freispruch erhalten.

Auf die Staatsanwaltschaft kommen einige schlaflose Nächte zu – denn das Cannabis-Gesetz könnte für viele Kiffer den Freispruch bedeuten.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie

Cannabis - das sind die Gesundheitsrisiken

Das Gesetz zur Teil-Legalisierung von Cannabis kann wie von der Bundesregierung geplant zum 1. April in Kraft treten. Cannabis wirkt schmerzlindernd und entspannend, birgt aber auch Gesundheitsrisiken. Ein Überblick über gesundheitliche Aspekte des Cannabis-Konsums.

Sie ist da, die Legalisierung von Cannabis. Was sich für viele noch wie ein Aprilscherz anhört, ist jetzt tatsächlich in Kraft getreten. Das neue Cannabis-Gesetz erlaubt Volljährigen das Mitführen von 25 Gramm „Gras“ und die Aufbewahrung zu Hause von 50 Gramm. Das kommt bei vielen Befürwortern gut an: In Berlin feierten Hunderte Menschen in die Legalisierung hinein. Sie steckten sich um Mitternacht legal die Tüten an.

Mit dem Cannabis-Gesetz sind einige Umstellungen zu erwarten. Nicht nur für Konsumenten und Händler, sondern auch für Justiz und Polizei. Mehr als 100 000 Strafverfahren im Zusammenhang mit Marihuana laufen im Moment. Was soll jetzt mit den Menschen geschehen, die nach dem Recht ab dem 1. April nichts Falsches getan haben?

+++Steuer zum neuen Cannabis-Gesetz: Muss dir dein Arbeitgeber den Stoff zahlen?+++

Cannabis: Auf der anderen Seite ist das Gras viel grüner

Die teilweise Legalisierung von Cannabis ist nicht nur auf den Druck zahlreicher Cannabis-Konsumenten entstanden. Die Ampel-Regierung erhofft sich durch das Cannabis-Gesetz auch eine Entlastung des Rechtsapparates. 225 Millionen Euro will man durch die neue Gesetzgebung jährlich einsparen.

Bundesjustizminister Marco Buschmann teilte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) mit, es würden im Moment etwa 100 000 Strafverfahren gegen Konsumenten laufen. Da sich die Rechtslage nun aber geändert hat, könnten auch viele der Verfahren fallen gelassen werden. Wer beispielsweise mit weniger als 25 Gramm Cannabis aufgegriffen wurde oder es zwar konsumiert hat, das aber nicht in der Nähe von Minderjährigen, müsste nach dem neuen Cannabis-Gesetz freigesprochen werden.

+++Legalisierung von Cannabis: Eltern alarmiert! Das kannst DU jetzt tun+++

Das würde für deutsche Staatsanwaltschaften ein paar zusätzliche Nachtschichten bedeuten. In kürzester Zeit müssen etwa 210 000 Akten durchgesehen werden, wie sich der „Deutschen Richterzeitung“ entnehmen lässt. Veranschlagt man für jede Akte etwa eine Stunde Arbeitszeit, ist von der erhoffen Entlastung für die Justiz erstmal nichts zu merken.

Cannabis-Gesetz: Kritik bleibt weiter laut

Auch die Gewerkschaft der Polizei befürchtet erstmal eine Mehrbelastung. Zu viel sei noch unklar am Cannabis-Gesetz. Wie der „Deutschlandfunk“ berichtet, beklage die Gewerkschaft außerdem den Mangel an Milligramm-Waagen. So können Polizisten im Ernstfall nicht genau ermitteln, wie viel Gramm ihnen vorliegt. Auch aus den Oppositionsparteien ist Kritik zu hören. Der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU), der sich regelmäßig mit Literkrügen voller Bier ablichten lässt, kritisierte auf der Plattform „X“, ehemals Twitter: „Keine Macht den Drogen! Wir lehnen die Legalisierung von Drogen entschieden ab. Mit dem Cannabis-Gesetz schadet sich Deutschland selbst und gefährdet die Gesundheit der Bevölkerung. Unser Land ist damit auf dem Irrweg. Wir werden das Gesetz extrem restriktiv anwenden. Die Sicherheit vor allem für Kinder und Jugendliche muss höchste Priorität haben.“


Auch interessant:


Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) twitterte hingegen: „Cannabiskonsum gab es auch gestern schon, wurde immer mehr. Jetzt kommt er aus der Tabuzone heraus. Das ist besser für echte Suchthilfe, Prävention für Kinder- und Jugendliche und für die Bekämpfung des Schwarzmarktes, für den es bald eine Alternative gibt.“