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Bürgergeld: „Kürzung über 50 Prozent“ – Kommt es knüppeldick für Faule?

CDU-Politiker Jens Spahn will eine Bürgergeld-Kürzung von 50 Prozent, wenn sich Betroffene weigern, zu arbeiten.

CDU-Politiker Jens Spahn fordert härtere Strafen beim Bürgergeld.
© IMAGO / CHROMORANGE

Das ist das Bürgergeld und so viel steht jedem zu

Das Bürgergeld ersetzt in Januar 2023 das bisherige "Hartz IV"-System in Deutschland. Wir verraten dir alles, was du über das Bürgergeld wissen musst.

Seit Januar 2023 gibt es das Bürgergeld in Deutschland. Bisher wird der Hartz-4-Nachfolger aber heftig kritisiert. Viele finden den Regelsatz viel zu gering.

Andere dagegen meinen, die Sanktionen seien viel zu lasch. Auch CDU-Politiker Jens Spahn fordert, die Straf-Schraube solle beim Bürgergeld straffer angezogen werden.

Bürgergeld: Spahn will mehr Strafen

Unionsfraktionsvize Jens Spahn fordert deutlich schärfere finanzielle Sanktionen für arbeitsunwillige Bürgergeldbezieher. „Wer in einer Situation, wo es hunderttausendfach zumutbare Arbeit gibt auf allen Qualifikationsstufen, diese nicht annimmt, muss mit Kürzungen deutlich über 50 Prozent rechnen“, sagte Spahn am Dienstag (24. Oktober) in Stuttgart bei einem Besuch der baden-württembergischen CDU-Fraktion. Es müsse einen Unterschied machen, ob angebotene Arbeit angenommen wird oder nicht.

+++ Dazu interessant: Bürgergeld: Jobcenter müssen teurere Wohnung zahlen! – DerWesten.de+++

Es gehe dabei nicht um diejenigen, die nicht arbeiten könnten, sagte Spahn. Aber wer arbeiten könne und zum zweiten oder dritten Mal nein sage, dürfe sich nicht darauf verlassen, dass andere dafür zahlten. Zurzeit ist bei Pflichtverletzungen von Bürgergeld-Empfängern, etwa der Ablehnung eines zumutbaren Arbeitsangebotes, eine Kürzung des Regelbedarfs um bis zu 30 Prozent möglich.

Diese Maßnahmen drohen Beziehern

Aktuell gibt es beim Bürgergeld einige Sanktionen als Maßnahmen. Bezieher des Bürgergelds sind verpflichtet, jede angemessene Beschäftigungsmöglichkeit, Arbeitsangebote oder Bildungsmaßnahmen anzunehmen. Sanktionen können verhängt werden, sowohl wenn man sich weigert, als auch bei absichtlich unangemessenem Verhalten. Dazu gehören ebenso negative Äußerungen während eines Bewerbungsgesprächs.


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Wenn eine Bildungs- oder Weiterbildungsmaßnahme durch eigene Versäumnisse vorzeitig beendet wird, behält sich das Jobcenter das Recht vor, eine Kürzung der Leistungen durchzuführen. Das könnte vorkommen, wenn ein Leistungsempfänger wiederholt verspätet zu den Maßnahmen erscheint oder absichtlich deren reibungslosen Verlauf stört. (Mit dpa.)