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Bürgergeld: Schock für Bezieher – keine Erhöhung bis 2027 immer wahrscheinlicher

Bleibt der Bürgergeld-Regelsatz bis 2027 unverändert? Nach Berechnungen sieht es ganz so aus, als müssten sich die Bezieher auf harte Zeiten einstellen.

© Friso Gentsch/dpa

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Schwarz-Rot plant eine große Reform beim Bürgergeld! Die Sozialleistung soll einen neuen Namen und härtere Sanktionsregeln bekommen. Die „Neue Grundsicherung“ wird auch Nachteile bei der Berechnungsmethode für die Bezieher mit sich bringen.

Darauf weist nun das Portal buergergeld.org hin und geht von einer Nullrunde 2026 aus.

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Die Bürgergeld-Ratgeberseite verweist auf den Inhalt des Koalitionsvertrages zwischen CDU/CSU und SPD. Darin heißt es: „Wir werden den Anpassungsmechanismus der Regelsätze in Bezug auf die Inflation auf den Rechtsstand vor der Corona-Pandemie zurückführen.“

Das bedeutet im Klartext: Bezieher der Grundsicherung (bzw. heute noch Bürgergeld) werden in Zukunft verzögerter einen Ausgleich für Kaufkraftverluste durch die Inflation erhalten.

Im Jahr 2023 führte die Ampel-Koalition einen Anpassungsmechanismus ein, durch den der Staat schneller auf die Inflation reagieren musste. So wurden Kaufkraftverluste für Bürgergeld-Bezieher innerhalb von 9 bis 12 Monate ausgeglichen. Nun würde sich wieder eine Verzögerung von bis zu 18 Monaten ergeben.

Anpassung nach oben im Jahr 2026 unwahrscheinlich

Die Seite buergergeld.org hat Beispielrechnungen durchgeführt mit der früheren und der aktuell gültigen Berechnungsmethode. Das Ergebnis: Für 2026 dürfte es angesichts der derzeit moderaten Inflation „eine faktische Nullrunde“ geben. Vermutlich werde es für 2026, ebenso schon wie für 2025, keine Anpassung beim Regelsatz nach oben geben.

Auch das Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe hat Berechnungen angestellt. Demnach würde das Bürgergeld für Alleinstehende nach der alten Methode für 2025 immer noch bei 535 Euro liegen – und damit deutlich unter dem aktuellen Regelsatz von derzeit 563 Euro. Erst 2026 wären beide Regelsätze etwa wieder auf dem selben Niveau angekommen.


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Allerdings: Auch nach dem Bürgergeld-Modell war die deutliche Erhöhung auf 563 Euro im Jahr 2024 rechnerisch zu hoch ausgefallen. Die Inflation ging damals deutlich schneller zurück als zunächst angenommen. Eine Regelsatz-Kürzung war danach nicht möglich, weil es Bestandsschutz gibt.