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Bürgergeld: Bittere Prognose für Hartz-4-Nachfolger

Bürgergeld: Bittere Prognose für Hartz-4-Nachfolger

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Scholz sieht Ampel-Streitereien gelassen

Bundeskanzler Olaf Scholz sieht die Streitereien innerhalb der Ampel-Regierung gelassen. Die drei Parteien seien mit unterschiedlichen Programmen angetreten, trotzdem sei ein "zukunftsorientierter" Koalitionsvertrag entstanden, der jetzt "mit großem Tempo" agbearbeitet würde, sagte Scholz vor Journalisten in Berlin.

Mit dem Bürgergeld wurde von der Ampelkoalition der große Nachfolger für Hartz 4 angepriesen. Das soll als Grundsicherung für arbeitsuchende Menschen dienen und schon ab Januar 2023 in Kraft treten. Beratungsorganisationen für Menschen, die Hartz 4 beziehen, sehen darin alles andere als eine Verbesserung und reden Klartext.


Das Bürgergeld soll als Grundeinkommen für Menschen dienen, die bisher auf Arbeitslosengeld II angewiesen waren. Dabei soll seine Beantragung deutlich unkomplizierter ablaufen, als das mit Hartz 4 der Fall ist. Zu den größeren Neuerungen gehört dazu ein höherer Regelsatz. Momentan sieht es nach einer Erhöhung um 40 bis 50 Euro aus. So würde der jetzige Regelsatz also von 449 Euro auf rund 500 Euro steigen.

Experten sind der Meinung, Bürgerinnen und Bürger ziehen mit dem Bürgergeld alles andere als das große Los. Gegenüber der „taz“ erklärte Helena Steinhaus vom Verein Sanktionsfrei: „Die Änderungen sind eher Korrekturen, aber keine grundsätzliche Verbesserung der Lage.“ Mit dem Bürgergeld befürchte sie, wird wieder einmal nur ein „fauler Kompromiss“ eingegangen.

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Bürgergeld: Erhöhung reicht nicht aus

Besonders die Erhöhung ist ein großer Witz. Mehr Geld helfe zwar immer, sagt Steinhaus, aber 50 Euro seien zu wenig. Auch Frank Steger vom Berliner Arbeitslosenzentrum betont, dass es mindestens 200 Euro mehr geben müsste. Mit der steigenden Inflation sind 50 Euro nutzlos.

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Überhaupt wird daran gezweifelt, ob der Hartz-4-Nachfolger überhaupt nächstes Jahr in Kraft tritt. „Das ist ein sehr sportliches Vorhaben, das Bürgergeld zum 1. Januar 2023 einzuführen“ sagt Steinhaus. Viel sinnvoller wäre es, das bisherige System beizubehalten und stattdessen einige Regelungen für Menschen in Grundsicherung anzupassen. (ari)