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Bürgergeld: Keine Leistung vom Jobcenter – aus DIESEM Grund

Ein Mann steckt in Not: Das Jobcenter soll das Bürgergeld aus einem bestimmten Grund verweigern. Das steckt dahinter.

Ein Mann steckt in Not: Das Jobcenter soll das Bürgergeld aus einem bestimmten Grund verweigern. Das steckt dahinter.
© IMAGO/Horst Galuschka

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Marco A. aus Mönchengladbach, sieht sich seit Januar 2023 mit einer herzzerreißenden Situation konfrontiert. Im örtlichen Jobcenter stoße er immer wieder auf Ablehnung – das Amt verweigere dem 39-Jährigen das Bürgergeld.

Marco A. befindet sich in einer verzweifelten Lage: Er habe weder Geld noch Nahrung, ihm fehle Trinkwasser, und er sei nicht krankenversichert, wie das Portal „gegen-hartz“ berichtete. Dadurch bekomme er gesundheitliche Probleme. In seiner Not habe er das Soziale Bündnis Niederrhein (SBN) in Jüchen um Hilfe gebeten.

Bürgergeld: „Gespräch lief ergebnislos“

Heiner Lindgens, Vorsitzender des Sozialen Bündnisses Niederrhein, hat sich dieser bewegenden Angelegenheit angenommen und versucht, Marco A. zu unterstützen. Dieser hatte aus der Not heraus, Pfandflaschen gesammelt. Das Jobcenter verlangt laut dem Online-Portal die Quittungen über die Flaschen aus öffentlichen Mülltonnen. „Wie soll man das belegen?“, fragt Lindgens.

Der 60-Jährige zeigt sich resigniert: „Ich war heute mit meinem Klienten im Jobcenter. Es wurde noch nicht einmal ein Lebensmittel-Gutschein angeboten. Das Gespräch lief ergebnislos.“

DER WESTEN hat beim Jobcenter Mönchengladbach nachgehakt. Auf Anfrage betont das Amt: „Die Gewährung von Geldleistungen nach dem Sozialgesetzbuch II wird in unserem Hause nicht von dem Sammeln von Pfandflaschen abhängig gemacht.“ Zu Person und zum konkreten Sachverhalt könne das Jobcenter aus Datenschutzgründen allerdings keine Auskunft geben.

Sozialgericht soll entscheiden

Marco A. sei auf kleine Spenden von Freunden und Bekannten sowie auf Unterstützung aus einem begrenzten Nothilfe-Fonds des Vereins angewiesen, da er sonst nicht überleben könne.

Ohne Geld und ohne Krankenversicherung stehe Marco A. vor einer existenziellen Bedrohung. Heiner Lindgens warnt eindringlich: „Es ist im Sozialgesetzbuch – Paragraf 41a SGB II – so geregelt, dass bei noch fehlenden Unterlagen trotzdem bewilligt und gezahlt werden muss, wenn mit hinreichender Wahrscheinlichkeit der gesetzliche Leistungsanspruch besteht.“

Auch das Jobcenter Mönchengladbach betont gegenüber dieser Redaktion: „Grundsätzlich wird Kundinnen und Kunden bei nachgewiesener Mittellosigkeit in unserem Hause gemäß den Bestimmungen des Sozialgesetzbuch II geholfen.“



Um auf die Dringlichkeit dieser Situation aufmerksam zu machen, habe Heiner Lindgens das Sozialgericht in Düsseldorf eingeschaltet und einen Eilantrag gestellt. Auch der stellvertretende Vereinsvorsitzende Thomas Bovermann (52) dränge darauf, dass Marco A. rechtzeitig Unterstützung erhalte.

In Fällen akuter Notlage ist das Jobcenter gesetzlich verpflichtet, schnell zu helfen. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um in solchen Situationen Unterstützung zu gewähren. Doch häufig werden Bürgergeld-Leistungen aufgrund von angeblicher mangelnder Kooperation seitens der Antragsteller verweigert, so „gegen-hartz“. In solchen Fällen müssen die Betroffenen ihren Anspruch vor dem Sozialgericht durchsetzen, so wie es Marco A. in dieser verzweifelten Lage versucht.