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Bürgergeld: Jobcenter verlangt mehr als nur Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung – so geht’s

Wenn Bürgergeld-Empfänger einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Manchmal auch mehr.

Wenn Bürgergeld-Empfänger einen Termin nicht wahrnehmen können, müssen sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung einreichen. Manchmal aber auch mehr.
© IMAGO / Zoonar

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Seit diesem Jahr können Arbeitgeber Krankmeldungen elektronisch abrufen. Das Verfahren der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) gilt allerdings nicht für Bürgergeld-Empfänger. In den Jobcentern bleibt es zunächst bei der Bescheinigung in Papierform.

Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) im Krankheitsfall ist allerdings wichtig, um weiterhin Leistungen erhalten zu können. Doch wie „gegen-hartz.de“ berichtete, verlangen einige Jobcenter darüber hinaus eine „Wegeunfähigkeitsbescheinigung“. So äußert sich die Bundesagentur für Arbeit (BA).

Bürgergeld: Dann musst du eine AU einreichen

Wie die BA auf Anfrage dieser Redaktion mitteilt, werde die Anzeige- und Bescheinigungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit derzeit im Rahmen der Eingliederungsvereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Leistungsberechtigten getroffen.

Es gibt laut BA verschiedene Fälle, in denen ein Nachweis einer Arbeitsunfähigkeit (ohne Angabe des Befundes) erforderlich ist – nämlich dann, wenn:

  • Meldetermine beim Jobcenter nicht wahrgenommen werden können
  • eine Teilnahme an einer vereinbarten Weiterbildungsmaßnahme wegen Krankheit nicht stattfinden kann
  • der Besuch der Maßnahme durch Arbeitsunfähigkeit unterbrochen wird
  • eine geplante Arbeitsaufnahme krankheitsbedingt nicht erfolgt

Die Bundesagentur rät zu einer „transparenten und vertrauensvollen Zusammenarbeit“. So könnten in Gesprächen Probleme gelöst und Hindernisse thematisiert werden. Wichtig: Du solltest einen Termin immer rechtzeitig und soweit wie möglich im Vorfeld absagen. „Dann kann gleich ein neuer Termin vereinbart werden oder das Beratungsgespräch bei Bedarf auch telefonisch oder per Videotelefonie durchgeführt werden.“

Bürgergeld: Wegeunfähigkeitsbescheinigung sei Einzelfall

Doch eine Anforderung einer „Wegeunfähigkeitsbescheinigung“ durch den behandelnden Arzt komme sehr selten vor und entspreche einer Einzelfallentscheidung. Das zeigt ein Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahr 2010. So ist im Paragraph 59 SGB II geregelt:

„Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist grundsätzlich als wichtiger Grund i. S. d. § 32 SGB II anzuerkennen. Arbeitsunfähigkeit ist jedoch nicht in jedem Einzelfall gleichbedeutend mit einer krankheitsbedingten Unfähigkeit, zu einem Meldetermin zu erscheinen. Jedenfalls nach vorheriger Aufforderung kann vom Leistungsberechtigten auch ein ärztliches Attest für die Unmöglichkeit des Erscheinens zu einem Meldetermin (= ‚Wegeunfähigkeitsbescheinigung‘) verlangt werden“.

Diese Regelung werde aber „nur unter strenger Abwägung des Gesamtsachverhaltes angewendet“, so die Bundesagentur. Andere Bescheinigungspflichten seien der BA nicht bekannt. Das Jobcenter zahle außerdem die Kosten, die dem Bezieher durch die Ausstellung des Attests entstehen, bis zu einer Höhe von 5,36 Euro.

Bürgergeld: eAU bislang nur bei Arbeitsagenturen

Generell können Bezieher von Bürgergeld eine AU-Bescheinigung zum einen über den Postweg, zum anderen digital über den eService „Veränderungsmitteilung“ einreichen.


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Bislang gibt es die Möglichkeit der eAU nur in den Agenturen für Arbeit. Die Jobcenter verfügen noch nicht darüber. „Zukünftig soll aber auch der Rechtskreis SGB II in das elektronische Abrufverfahren von Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gesetzlich eingebunden werden“, betonte die BA auf Anfrage. Ein genauer Termin hierfür sei jedoch noch nicht bekannt.