Veröffentlicht inPolitik

Bürgergeld: Arbeitslose bekommen vieles günstiger – oder komplett kostenlos

Bürgergeld-Empfänger haben seit diesem Jahr Anspruch auf höhere Regelsätze. Doch sie werden auch mit anderen Zuschüssen und Leistungen unterstützt.

Bürgergeld-Empfänger haben seit diesem Jahr Anspruch auf höhere Regelsätze. Doch sie werden auch mit anderen Zuschüssen und Leistungen unterstützt.
© IMAGO/Panama Pictures

Das ist das neue Bürgergeld

Nach der Einigung im Vermittlungsausschuss haben Bundestag und Bundesrat die Einführung des Bürgergelds beschlossen. Damit kann die neue Grundsicherung für Langzeitarbeitslose wie geplant zum 1. Januar in Kraft treten.

Hartz-4 ist seit diesem Jahr Geschichte. Seit dem 1. Januar 2023 erhalten Leistungsberechtigte das Bürgergeld. Empfänger können sich seitdem auch über die Erhöhung der Regelsätze freuen. Alleinstehende, Alleinerziehende und Volljährige mit minderjährigem Partner erhalten 502 Euro pro Monat.

Außerdem wird die Miete und die Kosten für die Heizung übernommen. Strom allerdings müssen die Betroffenen mit dem Regelsatz selbst bezahlen. Aber: Das ist noch nicht alles. Es gibt verschiedene zusätzliche Leistungen für Arbeitslose, die viele noch gar nicht kennen. Ein Überblick:

Bürgergeld: Sozialer Zusammenhalt gestärkt

„Das Bürgergeld hat auch den Anspruch, den sozialen Zusammenhalt zu stärken“, betonte Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) bei der Einführung der neuen Sozialreform. Und weiter: „Durch die Absicherung von Menschen, deren Existenz bedroht ist.“

Wie das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) auf seiner Website mitteilt, bekommen Bürgergeld-Berechtigte noch folgende Leistungen:

  • Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung werden übernommen
  • Gegebenenfalls Mehrbedarfe, die für besondere Lebenslagen wie Alleinerziehung oder Schwangerschaft gewährt werden
  • Einmalige Leistungen für abweichende Bedarfslagen wie Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes oder Erstbezug einer Wohnung
  • Leistungen für Bildung und Teilhabe können als Geldleistung erbracht werden

Bürgergeld: Staat zahlt Verhütungsmittel

Der Staat zahlt die Beiträge und Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung. Leistungsberechtigte können einen Antrag auf Befreiung von den Zuzahlungen stellen, sobald diese zwei Prozent des Regelsatzes erreicht haben. Wie „Business Insider“ berichtete, können auch die Kosten für Verhütungsmittel übernommen werden, zum Beispiel in Berlin und Hannover.

Bürgergeld: Mehrbedarf bei Schwangerschaft

Schwangere Empfängerinnen erhalten ab der 13. Schwangerschaftswoche bis zum Ende des Monats, in welchen die Entbindung fällt, einen Mehrbedarf von 17 Prozent des maßgebenden Regelbedarfs. Auch wird die Erstausstattung mit Kleidung, Wickeltisch oder Babybett übernommen. Bis zum siebten Geburtstag erhalten Alleinerziehende einen Zuschlag von 36 Prozent, ab dem siebten Lebensjahr bekommen sie 12 Prozent.

Bürgergeld: Klassenfahrten, Nachhilfe und Co.

Kinder von Bürgergeld-Empfängern werden besonders unterschützt (im Regelfall bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs). So erhalten diese zwei mal im Jahr einen Zuschuss für die Schul-Ausstattung. Dazu schreibt das BMAS: „Die Beträge werden automatisch zu Beginn des Schuljahres (Februar und August) mit ausgezahlt.“ Der Betrag für Stifte, Hefte, Schulranzen und Co. werde jährlich entsprechend der prozentualen Erhöhung des Regelbedarfs angepasst. So gab es zum 01. Februar 2023 58 Euro, im August kommen 116 Euro dazu. Insgesamt werden 174 Euro für den persönlichen Schulbedarf überwiesen.

Außerdem werden die Kosten für Klassenfahrten übernommen. So zahlt der Staat eintägige und mehrtägige Ausflüge und Fahrten mit der Schule, der Kita und der Kindertagespflege. Auch Schülerfahrtkarten müssen nicht von den Empfängern selbst getragen werden. Und: Die Kinder dürfen diese auch außerhalb des Schulwegs nutzen. Das Mittagessen in Schule oder Kita wird ebenfalls übernommen. Das gilt übrigens auch für den Hort, wenn ein Kooperationsvertrag zwischen der Schule und dem Hort besteht. Auch Nachhilfe wird bezahlt. Damit Kinder am „sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft“ teilnehmen können, werden diesen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahr ein mal im Monat pauschal 15 Euro für den Sportverein oder die Musikschule gezahlt.

Bürgergeld: Nahverkehr und Kultur

Auch bieten verschiedene Bundesländer Vergünstigen für den öffentlichen Nahverkehr, Freizeit und Kultur an. In der Hauptstadt können Empfänger für neun Euro im Monat das „Berlin-Ticket S“ kaufen. Damit können sie alle Verkehrsmittel in der Tarifzone AB nutzen und erhalten Ermäßigungen bei vielen Freizeit- und Kulturangeboten.


Mehr dazu:


So haben sie beispielsweise freien oder ermäßigten Eintritt in viele Museen, ermäßigten Eintritt in die Berliner Schwimmbäder, erhalten kostenlose Bibliotheksausweise und 50 Prozent Ermäßigung auf Kursangebote der Volkshochschulen. In weiteren Kommunen und Städten können Sozialhilfeempfänger einen Sozialpass beantragen. Damit gibt es Rabatte in öffentlichen und privaten Einrichtungen, und im öffentlichen Personennahverkehr

Bürgergeld: Von GEZ befreit

Bezieher des Bürgergeldes können sich auf Antrag von den Rundfunkgebühren befreien lassen. Die Kosten von monatlich 18,36 Euro werden also übernommen.