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Bürgergeld: Auswandern mit Stütze – bezahlt mir der Staat einen Neuanfang im Ausland?

Jobsuche im Ausland: Können sich Menschen in Bürgergeld eine neue Existenz im Ausland aufbauen und noch vom Jobcenter unterstützt werden?

Jobsuche im Ausland: Können sich Menschen in Bürgergeld eine neue Existenz im Ausland aufbauen und noch vom Jobcenter unterstützt werden?
© IMAGO/BildFunkMV

Rente, Bürgergeld und Porto: Das ändert sich im Juli

Auf Kinder und Jugendliche warten die großen Ferien, auf viele Erwachsene mehr Geld im Portemonnaie - diese Änderungen kommen auf Verbraucher im Juli zu.

Stellt euch vor, ihr sitzt mit euren Füßen im warmen Sand, euer Blick schweift über das türkisblaue Meer, und während ihr das Paradies genießt, flattert die monatliche Bürgergeldzahlung auf euer Bankkonto ein – und das im Ausland!

Nun, bevor ihr eure Koffer packt und auf die Idee kommt, euren Aufenthaltsort in den warmen Süden zu verlegen, solltet ihr euch informieren, wie lange Bürgergeld im Ausland bezogen werden kann. Gibt es überhaupt die Möglichkeit, die staatliche Unterstützung auch außerhalb von Deutschland zu beziehen?

Bürgergeld: Maximal drei Wochen außerhalb von Deutschland

Es ist Sommerzeit, und die Menschen strömen zuhauf in den Urlaub, um dem Alltag zu entfliehen und sich eine Auszeit zu gönnen. Doch während einige sich zurücklehnen, machen sich andere Gedanken über ihre finanzielle Sicherheit – insbesondere wenn es um die staatliche Unterstützung wie das Bürgergeld geht.

Denn Zahlen zeigen, dass sich jeder Fünfte in Deutschland keinen einwöchigen Urlaub leisten kann. Vor allem bei Bürgergeld-Empfängern reicht der Regelsatz kaum aus für eine Auszeit. Doch in verschiedenen Bundesländern können die Betroffenen Zuschüsse für ihren Urlaub beantragen – wo genau, liest du hier. Wichtig: Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) sei eine Abwesenheit von maximal drei Wochen im Jahr möglich.

Bürgergeld kann nicht „exportiert“ werden

Was aber müssen Empfänger beachten, wenn sie sich überlegen auszuwandern? Grundsätzlich gilt: „Eine der Voraussetzungen für das Bürgergeldes ist, dass die Menschen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben“, betont dazu eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit (BA) auf Anfrage.

Außerdem müssen Empfänger der staatlichen Unterstützung erreichbar sein. Eine Ausnahme stellt aber beispielsweise die Abwesenheit von bis zu drei Wochen pro Jahr dar. Feststeht aber: „Für einen dauerhalten Aufenthalt auf Mallorca kann kein Bürgergeld bewilligt werden“, so die Sprecherin weiter. Bürgergeld könne auch nicht ins Ausland „exportiert“ werden. Anders sieht das beim Arbeitslosengeld 1 aus – dort kann auch im europäischen Ausland die finanzielle Hilfe bezogen werden. Und das sogar bis zu sechs Monate lang.

Bürgergeld: Unterstützt der Staat bei Neu-Anfang im Ausland?

Ein anderes Szenario: Ein Bürgergeld-Empfänger plant, ein Eiscafé auf Mallorca zu eröffnen – der Staat würde mit der Zeit Geld einsparen. Ist es also möglich, dass die Arbeitsagentur eine Existenzgründung im Ausland unterstützt?


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Die BA betont dazu: „Existenzgründungen im Ausland können nur dann gefördert werden, wenn damit keine Verlagerung des gewöhnlichen Aufenthalts ins Ausland verbunden ist.“ Bürgergeld kann also nur bezogen werden, wenn die Person sich auch gewöhnlich in Deutschland aufhält, die Existenzgründung nur dann unterstützt werden, wenn sich der Wohnort nicht auch ins Ausland umlegt.