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Krankenkasse Barmer lässt Frau mit Rechnung im Stich – „Die wissen um ihre kleine Rente“

Bitteres Nachspiel eines Türkei-Urlaubs für eine Seniorin aus Oberbayern. Die Krankenkasse Barmer lässt sie hängen.

Enttäuschung für eine Barmer-Versicherte.
© WAZ FotoPool

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Der Türkei-Urlaub einer Seniorin aus Oberbayern endete in einem finanziellen Desaster! Die Frau aus Lenggries war zu Jahresanfang im Süden – doch das Nachspiel der Reise ist unschön. Die Krankenkasse Barmer will der Frau hohe Klinikkosten nicht erstatten, nun musste ihre Familie einspringen.

Der Fall ist auch eine Warnung an andere Reisende – besonders an Rentner, die längere Zeiten im Ausland sind!

Urlaub in der preiswerten Nebensaison – dann passiert das Unglück

Wie der Merkur.de berichtet, war die 87-Jährige von Anfang Januar bis Mitte März an der türkischen Riviera. Das war nur möglich, weil die Hotels in der Nebensaison sehr preiswert sind, wie ihr Sohn gegenüber der Redaktion betont.

Gegen Ende ihres Urlaubs aber geht es der Frau schlecht. Sie bricht zusammen. Hotelmitarbeiter rufen den Krankenwagen und sie wird drei Tage in einer Klinik in Side behandelt. Die Rechnung hat es in sich! Es sind insgesamt fast 4000 Euro! Für die Rentnerin ist das nicht zu stemmen.

Doch ihre Krankenkasse Barmer will nicht einspringen, als ihr die Rechnung eingereicht wird. Lediglich 17,75 Euro erstattet sie. Darüber hinaus noch 76,75 Euro für Medikamente (in Deutschland werden Marken-Medikamente immer teurer). Auf dem Rest bleibt die Bayerin sitzen. Für ihren Sohn ist das nicht nachvollziehbar: „Die wissen doch um die kleine Rente meiner Mutter“, empört er sich gegenüber Merkur.de.

Barmer zahlt nur einen Bruchteil der Gesamtkosten

Was den Fall so vertrackt macht: Zwar hatte die 87-Jährige eine Reisekrankenversicherung abgeschlossen. Die galt aber nur standardgemäß 56 Tage. Der Klinikaufenthalt war danach – und damit bestand kein Versicherungsschutz mehr. Sie hätte also eine Police mit einem längeren Schutz gebraucht.

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Barmer-Sprecherin Stefani Meyer-Maricevic verweist auf Anfrage von Merkur.de auf das Abkommen zwischen Deutschland und der Türkei. Demnach ist geregelt, „dass Rechnungen aufgrund von sofort notwendigen Behandlungen über 1.000 Euro nach türkischen Erstattungssätzen vergütet werden.“ Jedoch wurde die Frau zum einen in einem privaten Krankenhaus behandelt, zum anderen wurde sie nach türkischen Versicherungsregeln nicht als Notfall eingestuft. Demnach seien von der Gesamtrechnung gemäß des Abkommens lediglich 17,73 Euro erstattungsfähig.


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