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AfD geht gegen den Verfassungsschutz auf die Barrikaden! Kommt jetzt der Maulkorb für die Behörde?

Erneut geht die AfD mit einer Klage gegen den Verfassungsschutz vor. Bekommt die Behörde jetzt einen Maulkorb?

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© IMAGO / Rainer Unkel

Der rasante Aufstieg der AfD

Seit 2013 gibt es die Alternative für Deutschland (AfD). Seit ihrer Gründung hat die rechtspopulistische Partei einen rasanten Aufstieg hingelegt.

Vorerst darf der Verfassungsschutz die AfD weiter einen „rechtextremistischen Verdachtsfall“ nennen. Wenn es nach der Partei geht, soll den Behörden aber ein Riegel vorgeschoben werden. Jetzt hat sie eine weitere Klage vor dem Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingereicht.

Ob die AfD damit Erfolg haben wird, muss sich erst zeigen. Es wäre aber auch nur eine Übergangslösung für die Rechtsaußen-Partei.

AfD: Nächste Klage vor dem OVG

Spulen wir ein wenig zurück: Der Verfassungsschutz hatte die AfD in seinem Jahresbericht zum ersten Mal als „Verdachtsfall“ aufgeführt. Geschmeckt hat das der AfD nicht. Im Gegenteil. Die Partei hatte bereits versucht, gegen die Einstufung aus dem Jahr 2021 zu klagen. Allerdings bestätigte das Verwaltungsgericht in Köln später die Einstufung der Partei in einem Urteil vom 8. März 2022.

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Die AfD legte daraufhin Berufung ein, trotzdem erschien sie als Verdachtsfall im aktuellen Jahresbericht der Behörden. Jetzt liegt der Fall vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster (OVG) – und ist mittlerweile zu einem echten Monster angewachsen. Gegenüber dem „Spiegel“ spricht das OVG von Gerichtsakten mit zusammengenommen rund 10.000 Seiten. Die Beiakten würden einen ganzen Raum füllen.

AfD: Klage im Eilverfahren

Gut möglich, dass sich alles also noch ein „wenig“ in die Länge zieht. In der Zwischenzeit könnte der Verfassungsschutz die AfD weiter als „Verdachtsfall“ oder sogar als „gesichert extremistisch“ bezeichnen und entsprechend beobachten – genau dagegen möchte die Partei jetzt vorgehen. So ist bei den dortigen Richtern eine weitere Klage reingeflattert. Ein Eilverfahren. Bereits Ende Juni habe die Partei einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt, sagt das OVG gegenüber dem „Spiegel“.



Das Eilverfahren wird jetzt jedenfalls vorgezogen. Für die Berufung gibt es ohnehin gerade eine Frist bis Ende September für Stellungnahmen. Dann geht es, laut OVG, in die „vertiefte Bearbeitung“ des Verfahrens.

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