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Whatsapp: Wenn du DAS auf der Arbeit machst, kannst du fristlos gekündigt werden

Whatsapp: Wenn du DAS auf der Arbeit machst, kannst du fristlos gekündigt werden

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Whatsapp: Vorsicht, es gibt eine Sache, die macht dich strafbar (Symbolbild). Foto: imago images / photothek

Stuttgart. 

Whatsapp

ist der beliebteste Messengerdienst in Deutschland. Jeden Tag schicken sich Millionen Menschen Nachrichten, Bilder und Videos zu – natürlich auch am Arbeitsplatz.

Das kann dir allerdings unter bestimmten Voraussetzungen deinen Job kosten. Dabei kommt es auf den Inhalt der Whatsapp-Nachricht an.

Whatsapp: Frau verbreitet Gerücht im Kollegenkreis

Eigentlich gelten Whatsapp-Nachrichten als vertraulich. Doch es gibt auch Ausnahmen. Ein solcher Präzedenzfall wurde jetzt vor dem Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg in Stuttgart verhandelt.

Dabei ging es um eine Frau, die ein Gerücht über einen ihrer Kollegen weiterverbreitet hatte. Jemand soll der Angestellten erzählt haben, dass ihr Kollege ein verurteilter Vergewaltiger sei. Im späteren Verlauf sollte sich herausstellen, dass es sich dabei um eine Lüge handelte. Da hatte die Angestellte das Gerücht allerdings bereits per Whatsapp an eine Kollegin weitergeleitet.

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Angestellte konfrontiert Chef – der zieht direkt Konsequenzen

Die Empfängerin der Nachricht konfrontierte ihren Chef mit dem Vorwurf, er habe einen Vergewaltiger eingestellt.

+++ Whatsapp: Vorsicht! Wenn du DAS machst, kannst du dich strafbar machen +++

Der kündigte daraufhin der Angestellten, die das Gerücht per Whatsapp gestreut hatte. Der Vorwurf: Die üble Nachrede würde dem Ansehen des Kollegen und der Firma schaden.

Gericht kippt Entscheidung aus erster Instanz

Die Angestellte klagte daraufhin vor dem Arbeitsschutzgericht und bekam in erster Instanz recht. Doch die Richter am LAG bewerteten den Vorfall anders. Dort wurde entschieden, dass dem Arbeitgeber eine weitere Beschäftigung der Angestellten nicht zugemutet werden könne.

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Die Whatsapp-Nachricht sei grob beleidigend und daher als üble Nachrede zu werten. Die Meinungsfreiheit habe in diesem Fall das Recht der persönlichen Ehre des Kollegen weit überschritten. Demnach sei eine fristlose Kündigung gerechtfertigt. Ob der Fall in der nächsthöheren Instanz verhandelt wird, steht noch nicht fest.