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Vodafone, Telekom und Co.: Krasse Änderung! DAS können Kunden jetzt endlich machen

Vodafone, Telekom und Co.: Krasse Änderung! DAS können Kunden jetzt endlich machen

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Vodafone, Telekom und Co.: Krasse Änderung! DAS können Kunden jetzt endlich machen

Vodafone, Telekom und Co.: Krasse Änderung! DAS können Kunden jetzt endlich machen

Sparkasse, DHL und Amazon: Vorsicht vor Phishing! So schützt du dich!

Jeden Tag werden weltweit etliche Milliarden Spam-Mails verschickt. Ein Großteil davon sind sogenannte Phishing-Mails.

Kunden von Vodafone, Telekom und allen anderen Internetanbietern kennen es: Die Verbindung ist weg, das Netz ist schwach. Den Videocall mit den Freunden am Abend kannst du vergessen.

Ärgerlich, aber derzeit unvermeidlich. Doch es gibt gute Nachrichten für alle Kunden von Vodafone, Telekom und Co.: Ab dem 1. Dezember gibt es eine wichtige Neuerung, die deinen Ärger zumindest abmildern dürfte.

Vodafone, Telekom und Co.: Neue Rechte für Kunden!

Das verdanken wir einer Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Zwar macht sie dein Internet nicht schneller, bringt dir aber dein Geld zurück, wenn deine Verbindung langsamer ist als mit dem Provider vereinbart.

Laut Verbraucherzentrale NRW musst du dann ab dem 1. Dezember nicht mehr den kompletten Vetragspreis zahlen. Doch um dein Geld zurückzubekommen, musst du einiges beachten.

Probleme mit Vodafone, Telekom und Co.? Diese Fehlerquellen musst du ausschließen können

Womöglich ist gar nicht der Provider Schuld an deinen Internetproblemen. Etliche Dinge könnten ebenfalls für eine langsame Verbindungen sorgen Du musst sicherstellen, dass sie nichts mit deinem Internetfrust zu tun haben:

  • Veraltete Treiber der Netzwerkkarte
  • schlechter WLAN-Empfang
  • Veraltete Browser-Cookies
  • falsche Routereinstellungen
  • ungeeignete Kabel
  • Antivirenprogramme im Hintergrund machen deinen Rechner lahm

Kannst du diese Fehlerquellen ausschließen, musst du als nächstes deine Internetgeschwindigkeit messen. Dazu bietet die Bundesnetzagentur ab Mitte Dezember eine Software an.

Dort kannst du deinen Tarif auswählen oder manuell deine vertraglich vereinbarte Down- und Uploadgeschwindigkeit eingeben. Die Software startet dann eine Messreihe mit 20 Messungen innerhalb von zwei Tagen.

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Das ist die Telekom:

  • größtes Telekommunikationsunternehmen in Deutschland mit Sitz in Bonn
  • Gründung 1995
  • rund 211.000 Mitarbeiter
  • die Telekom ist eine Aktiengesellschaft
  • 2019 machte das Unternehmen einen Umsatz von 80,5 Milliarden Euro

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+++ Telekom, Vodafone, o2 & Co.: Internet zu langsam? SO kriegst du dein Geld zurück +++

Anschließend liefert die Software das Ergebnis und bewertet, ob die Leistung stimmt oder nicht. Wichtig: Der Computer muss dabei per LAN-Kabel mit dem Router verbunden sein. Der Grund: Messungen über WLAN könnten ungenau sein.

Jetzt kommt es auf das Ergebnis der Messung an. Weicht die tatsächliche Leistung von der vertraglich vereinbarten Leistung ab, gibt es für Betroffene zwei Optionen: Sie konfrontieren ihren Anbieter schriftlich mit dem Messprotokoll und teilen diesem mit, dass sie von ihrem Minderungsrecht Gebrauch machen werden. Dabei gilt: Wer nur 80 Prozent der vereinbarten Leistung empfängt, darf die Zahlung entsprechend um 20 Prozent kürzen.

Vodafone, Telekom und Co.: In diesem Fall gibt’s eine Erstattung

Im Idealfall stellt der Provider diesen Betrag dann erst gar nicht mehr in Rechnung. Sollte der Minderungsbetrag bereits beglichen sein, sei er vom Provider gutzuschreiben oder zurückzuerstatten, sagt Felix Flosbach von der VZ NRW. Ein Widerruf der gesamten Lastschrift ist nicht zu empfehlen. Geraten Kunden so in Zahlungsverzug, kann der Anbieter den Anschluss im schlimmsten Fall sperren.

Doch es gibt eine Alternative. Wer wegen der schlechten Leistung den Provider wechseln möchte, hat ein Sonderkündigungsrecht vor Ablauf der Vertragslaufzeit.

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Einzige Voraussetzung: Dem Anbieter muss vorab eine Frist gesetzt werden, um die vertraglich vereinbarte Leistung doch noch zu erbringen. Felix Flosbach nennt 10 bis 14 Tage als angemessene Frist. Hilfe erhältst du im Streitfall bei den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen.

Vodafone, Telekom und Co.: Internet fällt länger aus? Dann steht dir eine Erstattung zu

Denkbar ist auch, dass dein Internetanschluss über längere Zeit komplett ausfällt. Dann hast du ein Recht auf unverzügliche und kostenlose Behebung dieses ärgerlichen Problems. Bei einem Ausfall von mehr als einem Tag muss der Anbieter darüber informieren.

Ab dem dritten Kalendertag nach Eingang der Störungsmeldung steht Betroffenen eine Entschädigung zu: Für die Kalendertage drei und vier sind das je fünf Euro oder zehn Prozent des monatlichen Vertragsentgelts, ab dem fünften Tag sind es zehn Euro oder 20 Prozent. (vh/dpa)