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Verkehr: Wenn du so einparkst, wirst du direkt bestraft – SUV-Fahrerin extrem dreist!

Eine SUV-Fahrerin hat die Regeln auf einem Parkplatz bei Edeka sehr kreativ ausgelegt. Wer das nachmacht, muss Strafe zahlen.

Verkehr: Dieser dreiste SUV-Parkplatz ist nicht erlaubt.
© IMAGO/Bihlmayerfotografie / Uwe Müller-Zimmermann

Auto-Kennzeichen: Tust du das, zahlst du 65 Euro Strafe

Mit welchen Strafen du bei Auto-Kennzeichen rechnen musst, erfährst du im Video.

Jeder kennt es. Manchmal kann es beim Autofahren stressig werden. Entweder ist man zu spät dran oder der Verkehr stockt zur unmöglichen Zeit. Wenn man dann endlich doch am Ziel angekommen ist, möchte man schnell parken und seine Erledigungen machen.

ABER: Nicht immer nimmt man sich dann die Zeit, um perfekt in der Parklücke einzuparken. Es gibt tatsächlich einen dreisten Fehler, der beim Parken sofort bestraft wird. Davon kann vor allem eine SUV-Fahrerin ein Lied singen.

Verkehr: „An Dreistigkeit nicht zu überbieten“

Eine SUV-Fahrerin wurde bei Edeka dabei beobachtet, als sie sich ein besonders dreistes Fehlverhalten auf dem Parkplatz erlaubt hatte. Ein Kunde, der die Szene beobachtete, knipste sofort ein Foto und lud es auf Facebook hoch: „Sowas ist an Dreistigkeit wirklich nicht mehr zu überbieten. Vier Parkplätze blockiert die Dame bei Edeka.“

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Facebook: Uwe Müller-Zimmermann

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Auf dem Bild ist ein schwarzer SUV zu sehen, der trotz reihenweise freier Parkplätze auf vier (!) Parkplätzen gleichzeitig steht. Eine Szene, die viele Nutzer auf Facebook heftig erzürnt.

So schreibt eine Userin: „Mittendrin, statt nur dabei. Unglaublich, wirklich.“ Eine andere Nutzerin stimmt zu: „Hauptsache direkt vorm Laden.“ Eine Frau ärgert sich sogar um mögliche Vorurteile: „Die bedient das Klischee, dass Frauen nicht parken können. Unfassbar, sollte ich auch öfter so machen, dann hätte ich keine Dellen im Auto.“

Verkehr: So viel kostet das rücksichtslose Parken

Auch wenn die Facebook-Nutzer die Kommentare vielleicht mit einem Schmunzeln verfasst haben, so regt man sich im Alltag doch tierisch über Autofahrer auf, die in belebten Gegenden die streng limitierten Parkplätze unnötig zustellen. Die Straßenverkehrsordnung (StVO) sieht auch eine Strafe für solche Vergehen vor.


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Denn im Paragraf 12, Absatz 6 heißt es: „Es ist platzsparend zu parken.“ Und wer das nicht macht, der muss laut Bußgeldkatalog 2024 zehn Euro Strafe für das Vergehen zahlen.