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Verkehr: Vorsicht! HIER musst du im Urlaub aufpassen – sonst droht der Super-GAU

Bald beginnt wieder die Reisezeit mit dem Auto. Aber aufgepasst! In diesem Land hat sich eine Verkehrs-Regel geändert, der sehr weh tun kann.

Die Verkehrsregeln im Ausland haben sich geändert. Das musst du wissen.
© imago/Reichwein

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Auch hierzulande wird es mitunter immer schwieriger, einen mobilen Blitzer im Verkehr zu sehen beziehungsweise rechtzeitig zu erkennen. Wer unachtsam fährt, muss im schlimmsten Fall tief in die Tasche greifen.

Aber nicht nur in Deutschland sollte man sich im Verkehr aufmerksam an die Regeln halten, sondern auch im Urlaub sollte man auf der Hut sein. Denn auch im Ausland werden die Verkehrs-Regeln immer mal wieder angepasst. So wie es jetzt auch in Österreich der Fall ist. Und deswegen heißt es ab sofort Vorsicht, denn sonst könnte der Super-Gau als Autofahrer drohen.

Verkehr: Neue Regel in Österreich

In Österreich wird sich ab sofort für Autofahrer etwas ändern. Genau genommen wird die Raser-Szene dort in Zukunft um ihr Auto bangen müssen, wenn sie beim zu schnell fahren von der Polizei erwischt werden. Denn seit dem 1. März 2024 haben die Behörden in Österreich laut „t-online“ das Recht, das Auto von Rasern bei hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen zu beschlagnahmen und in schweren Fällen auch zugunsten des Staates verkaufen.

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Verkaufen darf der Staat das Fahrzeug aber nur, wenn der Fahrer auch der Besitzer des Autos ist. Das Recht verfällt beispielsweise, wenn der Sohn mit dem Auto seines Vaters zu schnell fährt. Oder aber auch, wenn jemand mit einem Mietwagen extrem über das Tempolimit hinaus gefahren ist.

Verkehr: Bei diesen Geschwindigkeiten greift die neue Regel

Für die Einbeziehung des Fahrzeugs müssen folgende Faktoren eintreten. Die Beschlagnahmung des Autos ist möglich, wenn der Fahrer das Tempolimit innerorts mehr als 60 km/h und außerorts mehr als 70 km/h überschreitet. Zusätzlich muss dem Fahrer in den vergangenen vier Jahren bereits einmal der Führerschein entzogen worden sein.


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Aber auch Ersttäter kann es treffen, wenn sie 80 km/h innerorts beziehungsweise 90 km/h außerorts zu schnell gefahren sind. Die neue Regel ist übrigens auch in der Schweiz möglich, wenn damit eine grobe Verkehrsregelverletzung in „skrupelloser Weise“ begangen wurde.