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Verkehr: DAS wird jetzt für jedes Auto Pflicht – weißt du schon Bescheid?

Auf Autofahrer kommt 2024 eine neue Verkehrsregel zu. Eine kleine Box wird im Auto verpflichtend. Hier mehr dazu!

© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Wie verhalte ich mich bei einem Unfall richtig?

Im Jahr 2022 sind in Deutschland mehr als 360.000 Personen durch Verkehrsunfälle zu Schaden gekommen. Wir zeigen, wie du dich verhalten solltest, wenn du Zeuge eines Unfalls wirst.

Auf Autofahrer kommt 2024 eine neue Verkehrspflicht zu. Sie müssen ab Sommer eine kleine Box in ihrem Fahrzeug mitführen. Und dieser Kasten soll in Unfallsituation von Nutzen sein.

Doch was kann die Box genau und was müssen Autofahrer im Umgang damit im Verkehr beachten? Die Antwort darauf erfährst du hier.

Verkehr: Neue Pflicht ab Juli 2024

Ab Juli 2024 gilt für Autofahrer und -Besitzer – jedoch vorrangig für Fahrzeughersteller – eine neue Regel. Sie müssen ab dem 7. Juli eine sogenannte Blackbox in ihrem Fahrzeug mitführen beziehungsweise verbaut haben. Diese kennt man vor allem aus Flugzeugen. Hier dienen sie dazu, nach einem Absturz die Gründe dafür herauszufinden, die anhand der aufgezeichneten Daten abgeleitet werden können.


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Viele Autos sind bereits mit einer Blackbox, genauer gesagt einem „Event Data Recorder“ (EDR) ausgestattet. Diese soll im Falle eines Unfalls Daten aufzeichnen und somit bei der Aufklärung dieser helfen. Die Box nimmt dabei eine kurze Zeitspanne vor (fünf Sekunden) und nach dem Crash (300 Millisekunden) auf, erklärt der ADAC.

Verkehr: Was kann der EDR?

Die Pflicht wird vor allem für Automobilhersteller interessant. Sie müssen ab dem 7. Juli alle neu zugelassenen Fahrzeuge – Pkw und Nutzfahrzeuge bis 3,5 Tonnen – mit einem EDR ausstatten. Dieser findet bei den meisten Fahrzeugen im Airbag-Steuergerät Platz.


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Warum? Hier laufen alle Sensoren zusammen, die bei der Unfallaufnahme wichtig werden. Der EDR zeichnet, wenn aktiv, die Geschwindigkeit, die Motordrehzahl und den Lenkwinkel auf und auch, ob der Airbag ausgelöst wird. Wichtig: Es werden keine Videos gemacht oder Informationen über andere Autos aufgezeichnet. Diese Daten verbleiben dann auch auf dem EDR und werden in keine Cloud hochgeladen.

Sie können allerdings lokal oder über eine Schnittstelle ausgelesen werden. Die Daten sind theoretisch privat und gehören dem Fahrzeughalter, doch könnte die Staatsanwaltschaft oder ein Gericht im Falle eines Unfalls die Auslesung beantragen. Klar sein sollte jedoch, dass die EDR-Daten nur ein Element bei der Aufklärung von Unfällen sein können und alleine nicht ausschlaggebend sind.