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Urlaub in Italien und Kroatien wegen Überschwemmungen abgesagt – diese Rechte haben Reisende

Du willst deinen Urlaub in Italien oder Kroatien aufgrund der verheerenden Situation aktuell stornieren? Dann solltest du aufpassen.

Rettungskräfte helfen Anwohnern in ein Schlauboot, während ihnen das Wasser bis zu den Knien steht.

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Der Starkregen in Italien und Kroatien hat für extreme Überschwemmungen gesorgt. Sowohl an der Adriaküste als auch jeweils im Landesinnern bedroht er Land und Leben. Aufgrund der lang herrschenden Trockenheit konnte das Wasser nicht absickern und flutet nun nicht nur Straßenzüge und Keller, sondern gleich ganz Städte. Das betrifft nun auch deinen Urlaub in Italien und Kroatien.

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Den kannst du dir nämlich abschminken. Aufgrund der Überschwemmungen, Erdrutsche und teilweiser Stromausfälle wäre ein Urlaub in den betroffenen Regionen in Italien und Kroatien zurzeit nicht sonderlich empfehlenswert. Was du im Fall einer Stornierung beachten solltest, erfährst du hier.

Urlaub in Italien und Kroatien geht den Bach runter

In der Ferienregion Emilia-Romagna, im Norden Italiens, herrscht in sieben Provinzen die Alarmstufe Rot – ebenso auf Sizilien. Am schlimmsten ist es in Ravenna, Forlì-Cesena, Rimini und Bologna – und den dortigen Städten Faenza, Cesena und Forlì, wie die italienische Feuerwehr warnt. Das Auswärtige Amt spricht von der höchsten Alarmstufe und legt allen nahe, sich über die Medien über die aktuelle Lage zu informieren und den Anweisungen der lokalen Behörden zu folgen.


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Auch in Kroatien stehen Gemeinden unter Wasser, da Flüsse überlaufen. Besonders in Dalmatien, Duga Resa eskaliert zurzeit die Lage. Wer deshalb seine Reise lieber stornieren möchte, sollte allerdings eines beachten, sonst fallen Gebühren an.

Stornierung nur bei konkreter Betroffenheit

Aufgrund von außergewöhnlichen Umständen solltest du in der Regel deinen Urlaub kostenlos stornieren können. Du solltest dich jedoch vorab genau darüber informieren, ob dein geplantes Reiseziel auch konkret von diesen betroffen ist und eine Durchführung der Reise davon erheblich beeinträchtigt wäre.

Sollte das nämlich nicht der Fall sein – etwa nur ein Nachbarort überschwemmt sein – könnte es Probleme geben. Nur aus Angst vor einer möglichen Überschwemmung kannst du nicht auf eine gebührenfreie Stornierung hoffen. Nur wenn ein konkreter zeitlicher Zusammenhang zwischen den Überschwemmungen und deiner Reise besteht, kannst du diese ohne Unkosten absagen. Da das Auswärtige Amt allerdings explizit vor Reisen nach Emilia-Romagna und Sizilien warnt, dürfte eine kostenlose Stornierung hier möglich sein, wie der ADAC informiert. Für Kroatien liegt jedoch bisher keine Warnung vor (Stand 19. Mai).

Urlaub in Italien und Kroatien: Unterschied zwischen Individual- und Pauschalreise

Bei einer abgebrochenen Pauschalreise müsste der Veranstalter dann auch etwaige Kosten für Unterbringung, Rückreise oder Hilfestellungen übernehmen. Wer nicht zurückreist, kann unter Umständen auch eine Preisminderung vom Veranstalter verlangen.


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Individualreisende haben es hier schwerer und müssen auf die Kulanz der jeweiligen Unterkunft oder des Reise- und Verkehrsunternehmens hoffen. Aber auch sie können unmittelbar vor Antritt der Reise kostenlos stornieren, sollte das Auswärtige Amt eine Warnung für ihr Reiseziel aussprechen.