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Urlaub in der Türkei: DIESE Regeln sollten Touristen unbedingt beachten – sonst droht Ärger

Wenn du gerne Urlaub in der Türkei machst, dann solltest du jetzt besser weiterlesen. Es gibt eine Regel, an die du dich halten musst. Sonst droht Ärger.

© IMAGO / imagebroker

Kreuzfahrten: Urlaub auf hoher See

Von Jahr zu Jahr stechen mehr Touristen in See. Kreuzfahrten werden weltweit immer beliebter. Auch immer mehr Deutsche machen Urlaub auf hoher See.

So ein Mitbringsel aus dem Urlaub in der Türkei kann ein schönes Andenken sein – doch Vorsicht: Nicht alles ist erlaubt!

Wenn du bereits Urlaub in der Türkei oder in anderen Ländern am Meer gemacht hast, dann wirst du sie mit Sicherheit schon gesehen haben: Muscheln. Für viele sind sie DAS Urlaubs-Souvenir schlechthin. Immerhin gibt es sie kostenlos und schön aussehen tun sie auch noch. Doch einfach Tasche auf, Muscheln rein und wieder nach Hause fliegen, ist nicht drin. Du musst dich an einige Regeln halten.

Urlaub in der Türkei: DAS müssen Muschel-Liebhaber wissen

Nicht wenige Touristen sind im Umgang mit Muscheln unsicher. So fragte eine Touristin in einer Facebook-Gruppe für Türkei-Urlauber: „Darf man kleine Muscheln mit nach Hause nehmen?“ Daraufhin entbrannte eine handfeste Diskussion mit zahlreichen unterschiedlichen Meinungen.

Aber was ist denn nun wirklich erlaubt und was nicht? Unsere Redaktion fragte beim Zoll nach. „Tiere oder Pflanzen, die vom Aussterben bedroht sind, können den Regelungen des Washingtoner Artenschutzübereinkommens (CITES) unterliegen. […] Die Zollbehörden wirken bei der Überwachung des Verbringens der nach dieser Verordnung geschützten Arten aus Drittländern (hier: Türkei) mit“, heißt es vom Zoll.

Urlaub in der Türkei: Dokumentationspflicht für Muscheln

Zu den geschützten Arten zählen auch einige Muschel- oder Schneckenarten (zum Beispiel bestimmte Riesenmuschelarten oder die Riesenfechterschnecke), insbesondere aber sämtliche Korallenarten. „Auch, wenn Sie diese im Urlaubsland am Strand sammeln, besteht bei der Einfuhr nach Deutschland hierfür grundsätzlich eine Dokumentationspflicht“, mahnt der Zoll.

Sofern man tote Exemplare der geschützten Arten im persönlichen Reisegepäck und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch nach Deutschland mitbringt, genügt es, der Zollstelle bei der Einreise eine CITES-Ausfuhrgenehmigung vorzulegen. Diese wird von der zuständigen Vollzugbehörde des Auslandfuhrlandes (Türkei) erteilt.


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„Abweichend hiervon dürfen bis zu drei Exemplare von Riesenmuscheln pro Person, insgesamt nicht mehr als 3 kg, wobei ein Exemplar aus einer intakten vollständigen Schale oder zwei zusammenpassenden Schalenhälften bestehen kann, sowie bis zu drei Gehäuse von Fechterschnecken pro Person zum persönlichen Gebrauch im Reisegepäck dokumentenfrei mitgebracht werden“, erklärt der Zoll.

Fragt sich, ob der mögliche Stress nach einem entspannten Urlaub in der Türkei das Strand-Souvenir wirklich wert ist – oder ob entsprechende Urlaubsbilder als Erinnerung ausreichen.