Flüge, Hotels und Freizeit-Angebot – alles wird teurer. Wer möglichst früh nach Urlaubs-Angeboten schaut und rechtzeitig bucht, hat die Chance Geld zu sparen. Deshalb durchforsten viele Urlauber bereits zu Jahresbeginn das Internet nach dem perfekten Urlaub.
Auf zahlreichen Online-Reiseportalen haben Interessierte die Qual der Wahl. Zu den wohl bekanntesten und beliebtesten Reiseportalen gehört auch Booking.com. Die Verbraucherzentrale warnt jedoch vor einer fiesen Betrugsmasche.
Urlaub: Reisende tappen nach Booking.com-Buchung in Betrüger-Falle
Bei der Verbraucherzentrale sind mehrere Beschwerden eingegangen, dass sich nach der Buchung über Booking.com die Anbieter der vermeintlichen Unterkunft gemeldet hätten. Die Urlauber seien aufgefordert worden, ihre Daten auf einer anderen Internetseite zur endgültigen Bestätigung erneut einzugeben. „Direkt in deren Nachrichtenportal wurde ich vom Hotel angeschrieben und zur Verifizierung der Zahlungsdaten aufgefordert. Parallel dazu erhielt ich eine WhatsApp mit echtem Namen und auch dem Namen des Hotels“, schildert Florian H., ein Betroffener, das Vorgehen.
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Selbst Buchungszeitraum und Buchungsnummer seien bei booking.com identisch gewesen. In der App hieß es zudem: „Aufgrund einer Aktualisierung der Buchungsregeln sind wir gezwungen, eine zusätzliche Kartengarantie zur Sicherung Ihrer Unterkunft zu verlangen.“ Über einen Link wurde er zu einer anderen Internetseite geführt, die ihn aufforderte, seine Kreditkartendaten einzugeben. Doch es stellte sich heraus, dass WhatsApp-Nachricht und verlinkte Seite beide weder vom gebuchten Hotel noch von booking.com stammten.
Das kannst du machen
Florian H. bemerkte den Schwindel nur dank eines kleinen Details, denn die Betrüger-Seite sah der des Buchungsportals zum Verwechseln ähnlich. Lediglich die Internetadresse oben in der Adressleiste passte nicht. Wäre Florian H. der Aufforderung gefolgt, dann hätten die Cyber-Kriminellen die Möglichkeit gehabt, mit seinen Kartendaten online Einkäufe zu tätigen.
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Um sich vor derartigen Betrugs-Maschen zu schützen, betont booking.com, „dass in der Regel bei keiner legitimen Transaktion von einem Kunden verlangt wird, sensible Informationen wie Kreditkartendaten per E-Mail, Chat-Nachricht, SMS, WhatsApp oder Telefon anzugeben“. Sollten bei irgendeinem Vorgang Zweifel oder Fragen aufkommen, dann rät die Verbraucherzentrale, sich stets direkt an den Kundenservice der Buchungsplattform oder telefonisch an die gebuchte Unterkunft zu wenden. Falls angeboten sollte immer die Option „Zahlung in der Unterkunft“ ausgewählt werden.
Wer bereits in die Falle getappt ist, sollte sich umgehend an seine Bank wenden. Und mit etwas Glück kann deine Bank das abgebuchte Geld wieder auf dein Konto zurückholen. Die Kartensperrung ist unerlässlich und du solltest bei der Polizei eine Anzeige erstatten.