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Sparkasse: Krasses Urteil! Hier können Kunden auf Geld hoffen

Oberlandesgericht urteilt zu Prämiensparverträgen der Sparkassen. Kunden stehen demnach erhebliche Nachzahlungen zu.

Oberlandesgericht hat entschieden: Diese Kunden der Sparkasse können sich freuen.
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Die Sparkasse präsentierte einen Nachfolger zur klassischen Girocard (ehemals EC-Karte): die Sparkassen-Card. Sofern diese mit einem Visa-Co-Badge ausgestattet sind, können Kunden sie auch bei Apple Pay und Googles mobilem Bezahlen benutzen.

Auf Kunden der Sparkasse in zwei Landkreisen kommen hohe Nachzahlungen zu, urteilte das Oberlandesgericht in Naumburg. Grund dafür ist eine Klage zu Zinsen, welche die Verbraucherzentrale Bundesverband eingereicht hatte.

Wer einen Prämiensparvertrag bei einer der beiden Sparkassen hat, könnte Nachzahlungen im vierstelligen Bereich erhalten.

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Sparkasse: Diese Kunden profitieren von dem Urteil

Wie die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mitteilte, konnte sie einen bahnbrechenden Erfolg für Kunden der Sparkassen in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Stendal verzeichnen. Das Oberlandesgericht in Naumburg hat in einem Zinsstreit bei Prämiensparverträgen zugunsten der Verbraucherschützer beziehungsweise der Sparer entschieden. Im Jahr 2021 hatte der vzbv Musterfeststellungsklagen gegen diese beiden Sparkassen erhoben.

Nun verpflichtet das Oberlandesgericht die Sparkassen in den Landkreisen Mansfeld-Südharz und Stendal dazu, die Zinsen bei Prämiensparverträgen rückwirkend anders zu berechnen. Das kann erhebliche Nachzahlungen für betroffene Kunden dieser Sparkassen bedeuten. Wie die vzbv mitteilte, sind teilweise Nachzahlungen im vierstelligen Bereich möglich.

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Der vzbv zitiert seinen Referenten im Team für Musterfeststellungsklagen, Patrick Langer, dazu wie folgt: „Die Kreissparkasse Stendal und die Sparkasse Mansfeld-Südharz haben ihre Zinszahlungen jahrelang zu niedrig angesetzt. Vor allem Kunden, die hohe Beträge eingezahlt und Verträge bereits in den 1990er Jahren abgeschlossen haben, können mit hohen Nachzahlungen rechnen. Teilweise sind vierstellige Beträge möglich“. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, da beide Parteien dagegen Rechtsmittel einlegen können.

Ähnliches Urteil auch anderswo möglich

Seit den 1990er Jahren werden Prämiensparverträge von Sparkassen angeboten. Sie sollen reguläre Zinsen und jährliche Prämien von bis zu 50 Prozent der im jeweiligen Jahr getätigten Einzahlungen bieten. Ein attraktives Angebot, das viele Menschen annahmen und entsprechende Verträge abschlossen. Nach Angaben des vzbv haben Sparkassen in mehreren Bundesländern mittlerweile viele solcher Verträge gekündigt.


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Der vzbv ist der Ansicht, dass nicht nur die Kreissparkassen in Stendal und Mansfeld-Südharz zu niedrige Zinsen an ihre Kunden ausgezahlt haben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband teilt auf ihrer Website mit: „Neben den drei Verfahren in Sachsen-Anhalt führen der vzbv, die Verbraucherzentrale Brandenburg und die Verbraucherzentrale Sachsen aktuell 16 weitere Musterfeststellungsklagen zu fehlerhaften Zinsberechnungen bei Prämiensparverträgen.“