Du bist Kunde bei der Sparkasse? Dann könnte dir jetzt eine Rückzahlung winken. Je nach Fall gibt es bis zu 195 Euro als Ausgleich für überhöhte Kontoführungsgebühren zurück. Nach dem Postbank-Urteil 2021 klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband gegen die Sparkasse KölnBonn wegen unrechtmäßiger Gebühren – nun gibt es einen Vergleich.
„Wir haben mit der Sparkasse KölnBonn einen Vergleich ausgehandelt und das Verfahren damit deutlich vereinfacht und abgekürzt“, sagt Sebastian Reiling, Referent Team Sammelklagen im Verbraucherzentrale Bundesverband. Doch wer genau kann sich über eine Rückzahlung freuen?
Sparkassen-Kunden erhalten Geld zurück
Knapp 700 (ehemalig) Kunden der Sparkasse Köln-Bonn, die sich der Musterstellungsklage der Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) angeschlossen haben, sollen profitieren.
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„Durch den Vergleich erhalten Hunderte betroffene Verbraucher:innen unkompliziert pauschale Geldzahlungen. Wir halten das Ergebnis für eine sehr gute und pragmatische Lösung“, so Reiling. Doch wie erhältst du als Kunde der Bank dein Geld zurück?
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So geht es nach der Einigung weiter
Laut vzbz bekommen Betroffene in den nächsten Wochen Post von der Sparkasse KölnBonn. In dem Schreiben informiert die Bank ihre Kunden über den Vergleich. Zudem fragt die Bank nach einer abweichenden Kontoverbindung gefragt.
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Kunden, die das Schreiben erhalten, müssen das Vergleichsangebot für die Rückerstattung unterschreiben und zurücksenden. Das Geld überweist die Bank dir dann auf das jeweilige genannte Konto. Man könne das Angebot allerdings auch ablehnen und beispielsweise auf eigene Gefahr selbst klagen.