Kunden der Sparkasse, Commerzbank und Co. aufgepasst! Eine neue Regel für Überweisungen tritt in Kraft. In der sogenannten Außenwirtschaftsverordnung gab es eine Anpassung der meldepflichtigen Beträge.
Missachtest du diese Regel, riskierst du ein Bußgeld von bis zu 30.000 Euro. Doch welche Überweisungen bei Sparkasse, Commerzbank und Co. sind alle meldepflichtig?
Sparkasse, Commerzbank und Co.: DAS musst du wissen
Bekommst du Geld aus dem Ausland oder versendest es dorthin, musst du es ab einer gewissen Summe bei der Deutschen Bundesbank melden (§ 67 AWV). Die Meldepflicht-Grenze wurde nun angehoben – nämlich von 12.500 Euro auf 50.000 Euro.
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Ziel ist es, Zahlungsströme nach und aus Deutschland im Rahmen der Außenwirtschaftsstatistik und Zahlungsbilanz zu erfassen. Die Meldepflicht gilt für Zahlungen von Unternehmen und Privatpersonen.
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Was du bei der Bundesbank melden musst
Zu den Zahlungen, die gemeldet werden müssen, zählen nicht nur Überweisungen. Die Bundesbank erklärt in einem Q&A, dass auch Überweisungen, Barzahlungen, Zahlungen mittels Lastschrift und Schecks gemeldet werden müssen. Ebenso wie das „Einbringen von Sachen und Rechten in Unternehmen, Zweigniederlassungen und Betriebsstätten sowie die Übertragung von Kryptowerten im Sinne des § 1 Absatz 11 Satz 4 des Kreditwesengesetzes.“
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Melden können Kunden von Sparkasse, Commerzbank und Co. ihre grenzüberschreitenden Zahlungen der Deutschen Bundesbank unter der Nummer: 0800 / 1234 111
Sparkasse, Commerzbank und Co.: Wann Bußgelder drohen
Die Meldung an die Deutsche Bundesbank musst du spätestens bis zum 7. Werktag nach Ende des Berichtsmonats übermitteln. Ignorierst du diese Meldepflicht, können nach Angaben von „finanztip“ Bußgelder von bis zu 30.000 Euro fällig werden. Weitere Informationen findest du auf der Website der Bundesbank.