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Rewe, Edeka und Co: Üble Täuschung! In dieser Geflügelsalami steckt Schweinefleisch

Rewe, Edeka und Co: Üble Täuschung! In dieser Geflügelsalami steckt Schweinefleisch

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Rewe, Edeka und Co: Üble Täuschung! In dieser Geflügelsalami steckt Schweinefleisch

Rewe, Edeka und Co: Üble Täuschung! In dieser Geflügelsalami steckt Schweinefleisch

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Trotz dem zunehmenden Veggie-Trend greifen Deutsche nach wie vor in Rewe, Edeka und Co. gerne ins Fleischfach.

Doch Fleisch ist nicht gleich Fleisch. Immer mehr Menschen meiden zumindest Schweinefleisch. Bei Rewe, Edeka und anderen Märkten werden Kunden bei einem Produkt jedoch hinters Licht geführt, wie der Verbraucherschutz Hamburg meint.

Rewe, Edeka und Co: Mogelpackung? HIER musst du genau hinschauen

Immer mehr Menschen machen sich bewusst Gedanken darüber, was sie essen. Die Gründe dahinter können vielfältig sein. Manche Menschen meiden Schweinfleisch zum Beispiel, weil es ihnen einfach nicht schmeckt. Andere haben religiöse Gründe, für sie wäre es eine Katastrophe, wenn sie auf einmal merken, dass sie gerade in Schweinefleisch beißen.

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Das ist Rewe:

  • Rewe wurde 1927 in Köln gegründet
  • Damals schlossen sich 17 Einkaufsgenossenschaften zusammen
  • Der Name leitet sich von „Revisionsverband der Westkauf-Genossenschaften“ ab
  • Es gibt rund 3.300 Rewe-Filialen (Stand 2020), viele bieten inzwischen einen Lieferservice an

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+++ Skandal um Tönnies-Wurst! DIESE Inhaltsstoffe sollen nicht angegeben worden sein +++

Doch genau das könnte passiert sein, wenn sie die „Geflügelsalami“ des Herstellers Wiltmann gekauft haben. Doch wer jetzt denkt, dass die Wurst nur aus Geflügel besteht, weil es vorne draufsteht, der irrt! Die Rückseite verrät: „Geflügelsalami mit Schweinespeck“. „So eine Schweinerei!“, meint die Verbraucherzentrale Hamburg in einem Facebook-Post vom 30. Mai 2022.

Rewe, Edeka und Co: „Irreführung“? – DAS sagt der Wursthersteller

Die Verbraucherzentrale fordert, dass die Information auf der Vorderseite zu stehen habe, sonst sei es „Irreführung“. Dabei verweist sie auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster: „Damit Verbraucher nicht getäuscht werden, soll auf der Vorderseite gekennzeichnet werden, wenn Fleisch von weiteren Tierarten enthalten ist. Doch leider ist dieses Urteil noch nicht rechtskräftig, da der Wursthersteller Berufung eingelegt hat. Bis also ein rechtskräftiges Urteil vorliegt, dürfen Hersteller leider weiterhin mit solchen Angaben tricksen“, schreibt die Verbraucherzentrale.

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Von solchen Vorwürfen will der Geschäftsführer der Franz Wiltmann GmbH & Co. KG natürlich nichts wissen. Ingmar Ingold sieht sich mit dem Vorgehen im Recht. Auf Nachfrage von 24hamburg.de sagt er: „Die Verbraucher werden durch die Angaben auf unserer Verpackung vollumfänglich informiert.“

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Jetzt liegt die Entscheidungsmacht in der Hand des Oberverwaltungsgerichts Münster. Solange da kein Urteil gefällt wurde, werden Kunden wohl weiterhin zwei Mal hinschauen müssen. (cg)