Über die Feiertage nehmen sich viele Menschen gerne frei. Nicht selten wird der Übergang ins neue Jahr auch beim Urlaub in Österreich gefeiert.
In Deutschland gelten strenge Vorgaben zu Silvester, vor allem was das Böllern anbelangt. Ob Österreich auch so streng durchgreift, erfährst du hier.
Urlaub in Österreich: Böllern an Silvester erlaubt?
Das Abfackeln von Feuerwerkskörpern wird seit Jahren diskutiert. Die Liste der negativen Effekte ist lang: Luftverschmutzung, der entstehende Müll, der Lärm, die Unfallhäufung und der erhöhte Stresslevel bei Wild- und vielen Haustieren.
Vor knapp zwei Jahren ist noch ein weiterer Punkt hinzugekommen: Corona. In der Silvesternacht versammeln sich gerne zahlreiche Menschen, um dem bunten Spektakel am Himmel zuzusehen. Aufgrund der aktuellen Inzidenzzahlen ein Risiko, was viele Länder nicht eingehen wollen. Zudem sorgen Böllerverletzungen und alkoholbedingte Unfälle am Silvesterabend ohnehin für eine hohe Auslastung in den Krankenhäusern.
Auch in Österreich gilt im Ortsgebiet grundsätzlich ein Verbot von Raketen und Böllern. Doch Bürgermeister der Kommunen haben die Möglichkeit an Silvester eine Ausnahmeregelung zu erlassen.
Ausnahmen bestätigen die Regel – HIER darf an Silvester geknallt werden
In Salzburg, sowie den dazugehörigen Gemeinden Pondau und Zell am See sind auch in diesem Jahr keine privaten Feuerwerke erlaubt, berichtet die „Wienerzeitung“. Erlaubt seien nur Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (z. B. Wunderkerzen, Knallbonbons, Knallerbsen, Tischfeuerwerk etc.). Doch auf das große, quasi „offizielle“ Feuerwerkt über der Festung in der Stadt Salzburg müssten die Anwohner nicht verzichten. Das soll es trotz Corona-Pandemie in diesem Jahr geben.
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Manche Bezirke hätten sich jedoch auch für ein Feuerwerk zum Jahreswechsel ausgesprochen – wenn auch nur limitiert. So dürfen die Menschen in Klagenfurt (Kärnten) laut der „Wienerzeitung“ in der Silvesternacht von 23.30 Uhr bis 0.30 Uhr Feuerkörper in die Luft jagen.
Auch Dornbirn – Dornbirn, Lustenau und Hohenems haben sich auf einen zeitlichen Rahmen festgelegt. Hier dürfe sogar von 23.00 Uhr bis 1.00 Uhr gefackelt werden. (cg)