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Lidl, Kaufland und Co: Drastische Parkplatz-Regel – für DIESES Verhalten könntest du sogar ins Gefängnis kommen

Lidl, Kaufland und Co: Drastische Parkplatz-Regel – für DIESES Verhalten könntest du sogar ins Gefängnis kommen

Lidl Parkplatz

Lidl, Kaufland und Co: Drastische Parkplatz-Regel – für DIESES Verhalten könntest du sogar ins Gefängnis kommen

Lidl, Kaufland und Co: Drastische Parkplatz-Regel – für DIESES Verhalten könntest du sogar ins Gefängnis kommen

Aldi gegen Lidl - der ultimative Vergleich

Zahlen, Daten, Fakten: Wo ist es günstiger? Wer ist größer? Welcher Discounter steht in der Kritik?

Davon dürften die wenigsten Kunden von Lidl, Kaufland und Co begeistert sein. Für die Parkplätze der Supermärkte gelten einige Regeln.

Wer Pech hat, kann sogar im Gefängnis landen. Darum ist auf den Parkplätzen von Lidl, Kaufland und Co für Autofahrer Vorsicht geboten.

Lidl, Kaufland und Co.: Nicht nur auf Parkscheibe sollte geachtet werden

Auf den Parkplätzen von Lidl, Kaufland und Co. ist die Parkscheibe bereits zum Standard geworden. Das ist aber nicht das Einzige, worauf Kunden achten sollten. Obwohl vermutlich die wenigsten Menschen auf den Parkplätzen von Supermärkten an das Einhalten von Verkehrsregeln denken, gelten sie dort.

Demnach müssen Kunden auf Parkplätzen und in Parkhäusern auf ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht achten, berichtet „Ruhr24“.

Lidl, Kaufland und Co: Auf den Parkplätzen der Supermärkte gelten einige Regeln (Symbolbild).
Lidl, Kaufland und Co: Auf den Parkplätzen der Supermärkte gelten einige Regeln (Symbolbild).
Foto: IMAGO / Gottfried Czepluch

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Das ist Lidl:

  • Die ersten Lidl-Filialen wurden in den 70ern in Ludwigshafen eröffnet
  • 1999 führt Lidl als erster Discounter Scannerkassen ein
  • Lidl hat in fast allen Ländern Europas Filialen
  • Sogar in den USA gibt es rund 100 Filialen
  • Weltweit über 190.000 Mitarbeiter, in Deutschland über 70.000 (Stand 2020)

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Lidl, Kaufland und Co: Der ewige Streit um die Parklücke

Ist ein Supermarkt gut besucht, wird eine freie Parklücke schnell zum Objekt der Begierde. Ein Anrecht auf den Parkplatz hat laut Straßenverkehrsordnung (StVO.) das Auto, welches ihn zuerst und unmittelbar erreicht.

Die Betonung liegt hierbei auf Auto: Mal eben einen Parkplatz freihalten, indem man sich draufstellt, ist laut „Ruhr24“ keine gute Idee und auch nicht zulässig. Wer das trotzdem tut, behindert andere Verkehrsteilnehmer. Das Ganze ist nicht ungefährlich: Einige Autofahrer versuchen ihr Recht auf eine Parklücke mit Nachdruck durchzusetzen.

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Ein derartiges Verhalten bewegt sich „Ruhr24“ zufolge im Bereich des Straftatbestandes der Nötigung. Es droht eine Geld- oder sogar Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren, sollte etwas dabei passieren.

Als Autofahrer sollte man in so einem Fall lieber auf die nächste Parklücke warten. (jdo)