Immerhin erst nach Weihnachten: Mit erneuten Kontaktbeschränkungen will die Landesregierung unter Schirmherschafft des neuen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) gegen die grassierende Corona-Variante Omikron vorgehen.
Die verschärften Regeln, die nach Weihnachten in Kraft treten sollen, sehen nicht nur für Ungeimpfte Kontaktbeschränkungen vor. Auch, wer bereits vollständig geimpft ist, darf sich dann nur noch mit einer begrenzten Anzahl von Personen treffen. Dies sind die Maßnahmen, die ab dem 28. Dezember, also nach den Festtagen, greifen sollen.
Kontaktbeschränkung nach Weihnachten: DAS kommt nach den Festtagen auf alle zu
Dann sollen auch Geimpfte und Genesene dazu verpflichtet werden, sich nur noch maximal zu zehnt zu treffen. Kinder unter 15 Jahren zählen dabei nicht mit. Sollte jedoch nur eine ungeimpfte Person darunter sein, greifen sofort die noch strengeren Regeln für Ungeimpfte. Die dürfen sich nur innerhalb des eigenen Haushaltes oder höchstens zu zweit treffen.
Für die Feiertage empfehlen Bund und Länder allerdings schon, die Kontakte auf eigene Verantwortung hin einzugrenzen. Anders jedoch an Silvester. „Insbesondere Silvesterfeiern mit einer großen Anzahl von Personen sind in der gegenwärtigen Lage nicht zu verantworten“, steht es in der Beschlussvorlage des Bund-Länder-Treffs am Dienstag geschrieben.
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Corona in Deutschland (Stand 21. Dezember):
- 7-Tage-Inzidenz: 306,4
- Corona-Todesfälle insgesamt: 108.814
- Corona-Patienten auf Intensivstationen: 4571
- Anteil vollständig Geimpfter: 70,3 Prozent
- Anteil der Booster-Geimpften: 31,5 Prozent
Quellen: RKI-Dashboard, DIVI-Intensivregister, Impfdashboard
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So würden auch Großveranstaltungen von den neuen Regeln betroffen sein. Fußballspiele sollen wieder komplett ohne Zuschauer stattfinden, ebenso „überregionale(n) Sport-, Kultur- und vergleichbare Großveranstaltungen“. Tanzen sei dann auch verboten, so müssten auch Clubs und Diskotheken schließen. Und auch Zugangsbeschränkungen sollen weiterhin bestehen bleiben.
Kontaktbeschränkung nach Weihnachten: 2G im Einzelhandel bleibt! SO gefährlich ist Omikron
Im Einzelhandel und bei Kulturveranstaltungen oder Freizeiteinrichtungen bliebe dann auch die 2G-Regelung bestehen. Kinos, Theater und Gaststätten seien weiterhin nur Geimpften und Genesen zugängig. Außer bei Lebensmittelgeschäften könnten Veranstalter allerdings auch auf die 2G-Plus-Variante zurückgreifen und auch noch ein negatives Corona-Testergebnis vor dem Einlasse infordern.
Weitere Maßnahmen der amtierenden Regierungen sind eine größer angelegte Impfkampagne. Neben dem Ziel, „bis zum Jahresende 30 Millionen Impfungen durchzuführen“ sollen noch „weitere 30 Millionen Impfungen (Booster-, Erst- und Zweitimpfungen) bis Ende Januar 2022“ erreicht werden. Zusätzlich empfehlen die Regierenden eine „vorsorgliche Testung auch für geimpfte Personen“, vor allem, sollte man sich mit älteren Personen treffen wollen.
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Im Falle des Falles, dass sich auch in Krankenhäusern, beim Rettungsdienst oder der Polizei viele Mitarbeiter mit der neuen Corona-Variante infizieren sollten, fordern Bund und Länder Pläne für diesen Notfall auszuarbeiten. „Der neu einrichtete Bund-Länder-Krisenstab wird dies unterstützen“, heißt es weiter in der Vorlage.
Grund für diese ganzen Vorsichtsmaßnahmen sei die unheimlich schnelle Ausbreitung von Omikron. „Die neue Virusvariante unterläuft außerdem einen bestehenden Infektionsschutz: Sie infiziert damit in kürzester Zeit deutlich mehr Menschen und bezieht auch Genesene und Geimpfte stärker in das Infektionsgeschehen ein.“ Bund und Länder befürchten eine „explosionsartigen Verbreitung“. Diese Phase der Pandemie, in der wir uns gerade befinden, schätzen sie als „sehr kritisch“ ein. (mbo mit afp)