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Kleinanzeigen: Verkäufer machen immer wieder Fehler – er kann auch für dich teuer enden

Verkäufer begehen bei Kleinanzeigen immer wieder denselben Fehler, der richtig teuer werden kann. Ein wichtiger Satz kann das verhindern.

Bei Kleinanzeigen gibt es einen wichtigen Satz, mit dem du dich juristisch absichern kannst.
© IMAGO/Rene Traut

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Wer auf Kleinanzeigen tätig ist, der sollte unbedingt ein paar wichtige Regeln beachten. Denn Verkäufer machen immer wieder denselben Fehler, welcher am Ende richtig teuer werden kann. Deswegen solltest du einen ganz bestimmten Satz immer zu deiner Verkaufsbeschreibung hinzufügen.

Kleinanzeigen: dieser Fehler kann teuer werden

Kleinanzeigen gehört zu den beliebtesten Secondhand-Onlinemärkten und ist dabei besonders nutzerfreundlich. Nach Informationen von „techbook“ braucht es nur einen einzigen Satz, mit der sich eine Sachmängelhaftung für Privatkäufer ausschließen lässt. Viele Verkäufer greifen aber trotzdem immer wieder auf falsche Formulierungen zurück.

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Wenn du auf Internet-Portalen wie Kleinanzeigen beim Verkauf gebrauchter Dinge nicht für Mängel haften willst, muss du die sogenannte Sachmängelhaftung wirksam ausschließen. Mit dem folgenden Satz bist du bei deinen Verkäufen immer auf der sicheren Seite: „Der Verkauf erfolgt unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung.“ Mit dieser Formulierung hast du juristische Sicherheit, wenn ein Kunde etwas reklamieren will.

Kleinanzeigen: weitere wichtige Absicherung

Zu der oben genannten Formulierung wird auch noch eine Ergänzung empfohlen: „Die Haftung auf Schadenersatz wegen Verletzungen von Gesundheit, Körper oder Leben und grob fahrlässiger und/oder vorsätzlicher Verletzungen meiner Pflichten als Verkäufer bleibt davon unberührt.“ Gerade wenn private Verkäufer auf Kleinanzeigen oder ähnlichen Online-Märkten öfter etwas zum Kauf anbieten, ist diese Ergänzung besonders wichtig.

Aus folgendem Hintergrund: Wenn ein Verkäufer ein Produkt dreimal mit der gleichen Haftungsausschluss-Klausel anbietet, dann gilt die Formulierung nämlich auch bei Privatleuten als Allgemeine Geschäftsbedingung (AGB).


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Und bei einer AGB gibt es verschärfte Voraussetzungen. Wenn die Ergänzung zu Schadenersatzansprüchen fehlt, wird nämlich der Ausschluss der Sachmängelhaftung unwirksam. Wer also bei Kleinanzeigen nicht haften will, sollte auch auf den zweiten Satz als Absicherung besser nicht verzichten.