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GEZ vor großer Umstellung – Millionen Bürger erhalten keine Rechnungen mehr

GEZ-Hammer! Beim Rundfunkbeitrag steht eine große Umstellung bei den Zahlungsaufforderungen an.

© IMAGO/Herrmann Agenturfotografie

Aufgepasst: In diesen Fällen drohen GEZ-Strafgebühren

Zahler des Rundfunkbeitrags sollten aufpassen. Denn der Beitragsservice der öffentlich-rechtlichen Sender ändert eine bestimmte Regel. Was es mit der Anpassung genau auf sich hat? Das erklären wir euch.

Der Rundfunkbeitrag in Deutschland, umgangssprachlich oft als GEZ bezeichnet, beträgt aktuell 18,36 Euro pro Monat. Jeder Haushalt ist verpflichtet, diesen Beitrag zu zahlen, um den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aus ARD, ZDF & Co. zu finanzieren.

Eine wichtige Änderung betrifft alle, die bisher per Überweisung und nicht per Lastschrift zahlen.

GEZ: Wichtige Änderungen bei Zahlungsaufforderungen

Sie erhalten künftig keine vierteljährlichen Erinnerungen per Post mehr. Stattdessen versendet die GEZ nur noch eine einmalige Zahlungsaufforderung pro Jahr. Dieses Schreiben fasst alle Zahlungstermine des betreffenden Kalenderjahres zusammen.

Mit der Einführung der Einmalzahlungsaufforderung sind Beitragszahler nun selbst stärker gefordert. Sie müssen die im Schreiben genannten Zahlungstermine eigenständig einhalten. Eine erneute Erinnerung erfolgt nur bei grundlegenden Änderungen, etwa wenn sich die Beitragshöhe oder die Bankverbindung ändert. Verpasste Zahlungstermine können teuer werden. Die GEZ weist darauf hin: „Wird der rückständige Betrag nicht beglichen, wird ein Festsetzungsbescheid verschickt. Mit dem Festsetzungsbescheid wird ein Säumniszuschlag von 1 Prozent der rückständigen Beitragsschuld fällig, mindestens aber 8 Euro.“

Besonders wichtig ist, dass auch Säumniszuschläge pünktlich überwiesen werden müssen. Andernfalls entstehen mit dem nächsten Zahlungstermin erneut Zuschläge. So können sich selbst kleine Rückstände mit der Zeit deutlich erhöhen. Haushalte, die bisher gewohnt waren, regelmäßig Rechnungen per Post zu erhalten, müssen ihre Zahlungstermine künftig selbstständig im Auge behalten, um zusätzliche Kosten zu vermeiden.

GEZ: Der Versand erfolgt schrittweise

Die Umstellung auf die Einmalzahlungsaufforderung erfolgt schrittweise. Erste Haushalte haben das Schreiben der GEZ bereits erhalten. Es gilt dabei eine wichtige Regel: Die neue Regelung tritt erst in Kraft, wenn die erste Einmalzahlungsaufforderung tatsächlich beim Beitragszahler eingeht. Bis zu diesem Zeitpunkt verschickt die GEZ weiterhin die klassischen vierteljährlichen Zahlungsaufforderungen per Post, an die sich viele gewöhnt haben.


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Diese Änderung betrifft ausschließlich Haushalte, die ihren Rundfunkbeitrag per Überweisung zahlen. Wer per Lastschrift zahlt, ist von der Neuerung nicht betroffen, da die Bank in diesen Fällen die pünktliche Abbuchung übernimmt. Die GEZ sieht in der einmaligen schriftlichen Aufforderung eine Vereinfachung der Prozesse. Viele Beitragszahler werden sich aber an die stärkere Eigenverantwortung gewöhnen müssen, um zusätzliche Kosten wie Säumniszuschläge zu vermeiden.

Dieser Artikel wurde teils mit maschineller Unterstützung erstellt und vor der Veröffentlichung von der Redaktion sorgfältig geprüft.