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Reisekonzern FTI vor der Pleite – Urlauber sollten jetzt keine Zeit verlieren!

Der Reisekonzern FTI hat Insolvenz angemeldet. Was bedeutet das für Reisende? Auf jeden Fall sollten sie jetzt schnell handeln!

FTi ist insolvent. Was müssen Reisende beachten?
© IMAGO/Hanno Bode

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Es war eine Schocknachricht, die am Montag (03. Juni) in Windeseile die Runde machte: Die FTI Touristik GmbH hat Insolvenz angemeldet. Nicht nur die mehr als 11.000 Mitarbeiter des Touristikkonzerns stehen unter Schock, sondern auch zehntausende Deutsche, die bereits ihren Urlaub bei FTI gebucht hatten (wir berichteten hier über die Insolvenz).

Betroffen sind alle Leistungen, die über den Reiseveranstalter FTI Touristik GmbH gebucht wurden. Dazu gehören die Marken FTI in Deutschland, Österreich und den Niederlanden, die Marke 5vorFlug in Deutschland, die BigXtra GmbH sowie die Mietwagenmarken DriveFTI und Cars and Camper. Nach eigenen Angaben wird derzeit mit Hochdruck daran gearbeitet, dass die bereits angetretenen Reisen planmäßig beendet werden können.

Doch was ist mit den noch nicht angetretenen Reisen?

FTI ist insolvent: Abgesichert durch Deutschen Reisesicherungsfonds?

Viele Touristen werden sich sicherlich an die Insolvenz von Thomas Cook im Jahr 2019 erinnern. Damals wurden zahlreiche Reisen storniert und Urlauber saßen in den Hotels fest. Trotz Versicherungspflicht sind viele Urlauber auf ihrem Geld sitzen geblieben und der Staat sprang mit Millionenbeträgen ein. Damit sich so etwas nicht wiederholt, wurde der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) gegründet. Reiseveranstalter zahlen dabei ein Prozent des Reisepreises in den Fonds ein, der dann im Ernstfall die Erstattung an die Kunden übernimmt. Und der Ernstfall ist bei FTI definitiv eingetreten.

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FTI ist über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRS) gegen Zahlungsunfähigkeit abgesichert, heißt es auch beim Auswärtigen Amt. „Damit sind geleistete Zahlungen – der gesamte Reisepreis sofern bereits gezahlt, als auch Anzahlungen – im Fall einer Insolvenz abgesichert.“ Aber Vorsicht: Das gilt nur für Pauschalreisen.

Alle Pauschalreisenden, die einen Urlaub bei FTI gebucht haben und sich noch vor Ort am Urlaubsort aufhalten, werden vom Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF) oder einem von dort beauftragten Unternehmen zurückgeholt, sofern notwendig.

E-Mails checken!

Gäste, die mit FTI eine Reise gebucht haben und sich derzeit im Zielgebiet aufhalten, werden vom Veranstalter aktiv informiert. Das bedeutet: Urlauber sollten regelmäßig ihre Mails checken und erreichbar sein. Dies gilt auch für die Gäste, die in den nächsten Tagen eine mit FTI gebuchte Reise antreten möchten. Für betroffene Urlauber ist die FTI-Hotline der Ansprechpartner.

Das Auswärtige Amt rät außerdem: „Es kann vorkommen, dass Flüge von FTI durch andere Reiseveranstalter gebucht wurden. In diesem Fall haftet der jeweilige Veranstalter und muss relativ schnell eine Alternative für die Rückbeförderung stellen. Diese Gäste sollten sich bitte an ihren Veranstalter wenden, der die Pauschalreise verkauft hat.“


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Geld zurück?

Reisende, deren Urlaub storniert wird, müssen in jedem Fall selbst aktiv werden, um ihr Geld zurückzubekommen. Der richtige Ansprechpartner dafür ist bei Pauschalreisen der Reisesicherungsfonds, an den sich Reisende direkt wenden sollten. Eine Stornierung der Reise ist nicht notwendig, berichtet das ZDF.