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DHL, Hermes & Co: Wenn du dein Paket SO verpackst, bekommst du ein Problem

Bei DHL, Hermes und Co. sollten Kunden künftig beim Verschicken ihrer Ware auf DIESE Regeln achten. Diese Verpackungsmethode ist verboten.

DHL, Hermes und Co.: Darum solltest du Post nicht in Plastik einpacken.
© IMAGO/Michael Gstettenbauer

Deutsche Post: Päckchen nicht angekommen - was Du jetzt tun musst

Viele kennen das Ärgernis. Ihr habt etwas bestellt, doch das Päckchen ist nicht bei euch angekommen und ihr habt auch keine Benachrichtigung im Briefkasten? Euch sind die Hände dann nicht gebunden.

Immer weniger Leute stürzen sich in der Stadt ins Getümmel, um die neusten Sommerkollektionen zu bestaunen, sondern bestellen sich Kleidung und alles, was sonst noch das Herz begehrt, nach Hause. Ob Haushaltswaren, Möbel, Technik oder Kleidung – DHL, Hermes und Co. liefern die Ware in der Regel binnen weniger Tage bei den Kunden ab oder nehmen Päckchen als Retoure entgegen. Wer allerdings auf eigene Faust Sachen verpackt und per Post verschicken möchte, der sollte DIESE Regel unbedingt kennen.

DHL, Hermes und Co.: DAS ist für Kunden verboten

In den vergangenen Jahren haben DHL, Hermes und Co. für sich herausgefunden: Weiche Produkte in Plastiktüten zu verpacken, ist nicht nur günstiger im Vergleich zu klassischen Kartons, sondern spart auch jede Menge Platz in den Lieferfahrzeugen. Immerhin: „Eine Plastiktüte ist für weniger als 10 Cent erhältlich, wohingegen ein Pappkarton je nach Größe und Abnahmemenge 20 bis 30 Cent pro Stück kostet“, heißt es bei dem Verbraucherportal „paketda.de“.

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Günstig und platzsparend. Klingt erst mal gut, oder? Für die Logistikkonzerne schon, doch Privatpersonen sollten von den Plastiktüten tunlichst ihre Finger lassen. „Privatkunden dürfen keine Plastiktüten als Paket verschicken“, heißt es auf „paketda.de“ weiter. Der Grund: Zwischen DHL, Hermes und Co. und den Onlineshops bestehen Großkundenverträge, die den Versand der Tüten unter speziellen Regelungen festgelegt haben. Retouren in Plastikbeuteln fallen ebenfalls in den Rahmen dieser Konditionen. Für Privatperson gilt dies allerdings in den meisten Fällen nicht.


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Es gibt jedoch drei Ausnahmen. Sollte ein Onlineshop seinen Kunden eine vorfrankierte Retourenmarke mit senden, so ist die Rücksendung per Plastiktüten erlaubt. Wer bei Hermes eine entsprechende Retouren-Tüte anfordert, darf diese ebenfalls zum privaten Verschicken unzerbrechlicher Ware nutzen. Große Plastiktüten können zudem als Sperrgut verschickt werden, was allerdings mit hohen Zusatzkosten verbunden ist.

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