Du bist bereits gegen Corona geimpft oder hast Covid-19 bereits überstanden? Dann kannst du bald wieder mehr machen. So plant es die Bundesregierung. Doch welche Nachweise musst du vorzeigen, um mehr Freiheiten zu bekommen?
Am Dienstag beschloss die Bundesregierung eine Verordnung, die die Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene lockern sollen. Bereits an diesem Wochenende könnte es möglich sein.
Corona: Das musst du vorzeigen
Doch vorher müssen Bundestag und Bundesrat zustimmen. „Ein wichtiger Schritt hin zur Normalität“, sagte Justizministerin Christine Lambrecht (SPD). Die Einschränkungen der Grundrechte sollen so für beide Gruppen zurückgenommen werden.
„Es wird in Zukunft so sein, dass geimpfte und genesene Menschen keine Einschränkungen mehr haben werden bei Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen“, kündigte Lambrecht an.
Heißt: Corona-Geimpfte und Genesene werden gleichgestellt mit Negativ-Getesteten. Dann ist vor dem Friseur- und Zoobesuch zum Beispiel kein Corona-Test mehr nötig.
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Das sind die häufigsten Symptome des Coronavirus:
- Fieber (häufig)
- trockener Husten (häufig)
- Schnupfen (selten)
- Kurzatmigkeit (selten)
- Gliederschmerzen (selten)
- Hals- und Kopfschmerzen (selten)
- Durchfall oder Erbrechen (selten)
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Am Donnerstag und Freitag soll über den Plan abgestimmt werden. Geben Bundesrat und Bundestag ihr Go, könnten die Lockerungen ab Samstag gelten.
Doch was musst du denn genau vorzeigen, um zu beweisen, dass du Corona überstanden hast oder vollständig geimpft bist?
Für Geimpfte gilt: Die Lockerungen gelten für dich erst nach der 2. Impfung. Hast du das Vakzin von Johnson & Johnson erhalten, reicht eine Spritze. Wichtig: Erst 14 Tage nach der vollständigen Impfung giltst du als vollständig geschützt. Ab dann gelten die Corona-Lockerungen für dich.
Nachweisen kannst du das ganz einfach mit deinem Impfausweis. Das geht auf Papier oder digital auf Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch oder Spanisch.
Für Genesene gilt: Du musst einen positiven PCR-Labortest vorlegen. Der muss mindestens 28 Tage und höchstens sechs Monate alt sein.
Geimpfte und Genesene könnten sich nach der neuen Verordnung dann mit weiteren Geimpften treffen und würden bei Treffen mit Ungeimpften im Familien- oder Freundeskreis nicht mitgezählt. Nach Reisen müssten sie dann nicht in Quarantäne. Außer: Sie reisen aus einem Virusvariantengebiet ein.
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Corona: Darf bald auch die Gastronomie öffnen?
Aber: Die Maskenpflicht gilt auch weiterhin für Corona-Genesene und Geimpfte. „Der Erfolg der Impfungen bedeutet nicht, dass wir achtlos werden dürfen“, betonte Lambrecht. Die Pandemie sei noch nicht überstanden und ein individuelles Restrisiko bestehe auch bei Geimpften und Genesenen.
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Alexander Dobrindt, der Chef der CSU-Abgeordneten im Bundestag, setzte sich dafür ein, in Regionen mit geringen Infektionszahlen auch Kultur, Gastronomie und Hotels für Geimpfte und Genesene wieder zu öffnen.
Es müsse trotz Corona mehr Normalität möglich sein. Dazu gehörten Kultur, Gastronomie und Hotels. Man könne dafür nicht warten, bis jeder in Deutschland geimpft sei. „Grundrechte können nicht dadurch beschränkt werden, dass einige sich nicht impfen lassen wollen oder noch nicht geimpft worden sind.“ (ldi/dpa)