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Bauhaus: Maskenpflicht fällt weg – diese Regel gilt in Baumärkten

Bauhaus: Maskenpflicht fällt weg – diese Regel gilt in Baumärkten

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Bauhaus: Maskenpflicht fällt weg – diese Regel gilt in Baumärkten

Bauhaus: Maskenpflicht fällt weg – diese Regel gilt in Baumärkten

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Corona wütet noch immer in Deutschland, die Inzidenzen bewegen sich wegen der Omikron-Variante auf einem hohen Niveau. Seit Sonntag (3. April) ist die bundesweit gesetzliche Maskenpflicht in Märkten und Discountern erloschen, darunter auch bei Bauhaus.

Bauhaus: Maskenpflicht fällt weg – diese Regeln gelten in den Baumärkten

Dennoch ist es den einzelnen Märkten, auch Bauhaus, weiterhin selbst überlassen, auf die Maskenpflicht zu setzen.

Doch wie sieht es jetzt konkret aus, setzt der Baumarkt Bauhaus weiter auf die Maskenpflicht? Oder können Kunden nur freiwillig Maske tragen?

Bauhaus äußert sich zur Maskenpflicht

Diese Redaktion hat bei Bauhaus nachgefragt.

Vom Unternehmen hieß es: „Für die Mitarbeitenden von Bauhaus werden hinsichtlich der Regelungen zur Maskenpflicht ab heute die gesetzlichen Regelungen für Kunden analog angewandt. Das bedeutet, dass mit Ausnahme von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern für Kunden und Mitarbeiter die Pflicht zum Tragen einer Maske entfällt. Dennoch empfiehlt das Unternehmen im Sinne des Eigenschutzes sowohl Kunden als auch Mitarbeitern eigenverantwortlich das Tragen einer Maske. “

Bauhaus: Baumarktkette setzt weiter auf Masken – aber freiwillig

Im Klartext also: Ein Muss ist das Tragen einer Schutzmaske (außer in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern) nicht mehr. Allerdings wäre es bei Baumarkt sehr gern gesehen, wenn die eigenen Mitarbeiter eine Schutzmaske tragen würden. Auch Kunden können natürlich weiterhin freiwillig eine Maske tragen, verpflichtend für den Zutritt ist das Tragen einer Maske aber nicht (außer in Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern).

Beim Baumarkt-Riesen wartet man letztlich auf die rechtliche Rahmenbedingung der überarbeiteten Corona-Schutzverordnungen der Bundesländer, nachdem die Übergangsfrist am 2. April nun ausgelaufen ist.

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