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Amazon, Ebay und Co: Achtung, neue Regelungen! DAS müssen Privatkunden jetzt wissen

Wer ein Profil auf Verkaufsplattformen wie Amazon oder Ebay hat, der muss in Zukunft so einiges beim Verkauf beachten!

Ebay
© Imago / Bihlmayerfotografie

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Sich von alten Sachen trennen und dafür auch noch Geld erhalten – Entrümpeln war noch nie einfacher. So lautet zumindest das Prinzip für Privatverkäufer, die Plattformen wie Amazon, Ebay und Co. nutzen. Doch aufgepasst, auch hier gibt es nun Änderungen.

Ganz so einfach ist es künftig nicht mehr, seine eigenen Schätze für Geld an einen neuen Besitzer loszuwerden. Beim Erlös könnte sich jetzt nämlich auch das Finanzamt einmischen – und das kann zu ärgerlichen Folgen führen!

Für Ebay-Verkäufe bald zusätzliche Steuern?

Anfang 2023 trat ein neues Gesetz in Kraft, das einigen Privatverkäufern nun einen Strich durch die Rechnung machen könnte: das Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Laut den neuen Vorgaben sind Betreiber wie Ebay, Amazon und Co. jetzt nämlich verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Nutzer an das Bundeszentralamt für Steuern weiterzugeben.

Bei den geforderten Daten handelt es sich neben Name und Adresse aber auch um die Einnahmen der Verkäufer, sowie deren Gebühren auf der entsprechenden Plattform. Und hier kommt der Punkt: Mit diesen Angaben kann das Finanzamt einen genauen Blick auf die Steuererklärung werfen und prüfen, ob die Nebeneinkünfte pflichtgerecht angegeben wurden. Andernfalls könnte es zu lästigen Steuernachzahlungen kommen.

Ebay-Buchhaltung lohnt sich

Doch wen betrifft letztendlich die Änderung? Die Vorgabe lautet wie folgt: Privatverkäufer, die pro Jahr mehr als 30 Verkäufe tätigen oder mit ihren Angeboten mehr als 2.000 Euro Erlös erzielen. Eine konkrete Grenze zwischen privaten Verkäufern und dem gewerblichen Verkauf gibt es allerdings nicht.


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Laut Gesetzgeber sind finanzielle Gewinne unter einem Betrag von 600 Euro jedoch nicht steuerpflichtig. Um sich selbst absichern zu können, wird es jedoch empfohlen, die einzelnen Verkäufe zu dokumentieren und eine Art Haushaltsbuch zu führen – damit kann man den Sachverhalt im Ernstfall zumindest beweisen.