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Aldi, Rewe und Co.: Kleiner Buchstabe an Produktetiketten wirft Fragen auf – das steckt wirklich dahinter

Kunden staunen bei Aldi, Rewe und Co. über dieses kleine Symbol auf den Produkten. Hättest du gewusst, was dahinter steckt?

Aldi, Rewe und Co.: RWE-Zeichen wirft Fragen auf
© IMAGO/Sabine Gudath

NoName-Produkte von Lidl und Aldi: Wer steckt wirklich dahinter?

Wer auch regelmäßig nach preiswerterer No-Name-Ware aus Discounter und Supermarkt schaut, weiß vielleicht schon, dass hinter den meisten Billigprodukten große Markenhersteller stecken. Wie man sie erkennen kann und konkrete Beispiele haben wir im Video zusammengestellt.

Wer regelmäßig und aufmerksam bei Aldi, Rewe und Co. einkaufen geht, der hat dieses kleine Symbol mit Sicherheit schonmal gesehen. Doch während die Mengenangaben und der Preis eindeutig identifiziert werden können, wirft dieses Zeichen bei vielen Kunden zunehmend Fragen auf. Das steckt dahinter.

Für die meisten bedeutet der wöchentliche Lebensmitteleinkauf Stress pur. Große Schilder mit schrillen Farben und Rabatt-Aktionen, Gedränge zwischen den Regalen und lange Schlangen an der Kasse – da bleibt wenig Zeit um die gekauften Lebensmittel ganz genau zu inspizieren. Meist reicht es nur für einen einfachen Preis- oder Mengenvergleich. Wer es nicht eilig hat, wirft auch schonmal einen Blick auf die Nährwerte und Gütesigel, doch diesem kleinen Symbol wird meist nur wenig Beachtung geschenkt.

Aldi, Rewe und Co.: Das Grübeln hat ein Ende

Auf fast jeder Flasche und vielen Verpackungen befindet sich auf der Rückseite ein kleines „e“. Die Tatsache, dass es unmittelbar hinter der Literangabe steht, lässt bereits darauf schließen, dass es bei der Befüllung eine wichtige Rolle spielt.

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Bei dem kleinen Buchstaben handelt es sich um nichts anderes als das sogenannte EWG-Zeichen, was für Europäische Wirtschaftsgemeinschaft steht. Was das konkret bedeutet? Kunden, die ein kleines „e“ auf gekauften Produkten finden, können davon ausgehen, dass der Hersteller die Ware nach der EU-Fertigpackungsverordnung verpackt hat. Diese Verordnung besagt unteranderem, dass bei Verpackungen, Fertigprodukten und Flaschen der Füllstand annähernd gleich ausfallen muss. Die Verordnung an sich ist zwar verpflichtend, die Kennzeichnung hingegen freiwillig.


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Ob das kleine „e“ hinter der Füllmenge aufgedruckt wird, ist also letztendlich egal. Zwei kleine Regeln gibt es jedoch: Die Mindestgröße des EWG-Zeichens ist mit drei Millimetern festgelegt, ebenso wie die genaue Position.