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Aldi, Edeka und Co.: Jetzt werden Kunden in die Pflicht genommen – und das kann richtig teuer werden

Was passiert eigentlich, wenn bei Aldi, Edeka und Co. von einem Kunden eine Ware beschädigt wird? Die Verbraucherzentrale klärt auf.

© IMAGO/Martin Wagner

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Jedem Kunden, der bei Aldi, Edeka und anderen Märkten einkaufen war, ist das sicherlich auch schon mal passiert. Da geht man Einkaufen und ein Produkt fällt herunter oder wird beschädigt.

Was passiert dann? Wer haftet dafür? Für beschädigte Waren müssen laut der Verbraucherzentrale Kunden selbst aufkommen. Dabei gilt es allerdings eine wichtige Sache zu beachten.

Aldi, Edeka und Co.: Wer muss bei beschädigten Waren aufkommen?

Es kann jedem Mal passieren. Plötzlich fällt bei Aldi, Edeka oder in einem anderen Supermarkt eine Ware herunter. Sei es eine Weinflasche oder ein Nutella-Glas: Es ist äußerst ärgerlich. Die Frage, die sich viele Kunden jetzt stellen: Wer muss für beschädigte Waren im Supermarkt aufkommen?

Laut der Verbraucherzentrale sind das die Kunden selbst. Allerdings darf der Supermarkt dabei nur den Einkaufspreis und nicht den Verkaufspreis verlangen. Wenn man Glück hat, trifft man auf entgegenkommende Mitarbeiter eines Supermarktes, die oftmals für beschädigte Produkte keine Rechnung stellen.

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Wann trägt man als Kunde für einen verursachten Schaden aber keine Schuld? So gibt es auch hier Ausnahmen. Wie etwa, wenn Produkte in einem Markt falsch gestapelt waren und dann umfallen. Laut der Verbraucherzentrale trägt der Kunde dabei keine Schuld.

Eltern haften für ihre Kinder

Etwas komplizierter wird es aber, wenn Kinder bei Aldi, Edeka und Co. etwas beschädigen. Dann haften die Eltern nur, wenn die Aufsichtspflicht verletzt wurde. Allerdings spielen hier einige Faktoren eine Rolle. Wie beispielsweise das Alter des Kindes oder, ob die Eltern das hätten vorhersehen müssen, dass das Kind im Markt etwas anstellen könnte. Die Wahrscheinlichkeit hier ist größer, dass bei kleinen Kindern die Eltern haften.

Bei Kindern ab sieben Jahren sieht das schon anders aus. Hier kann nämlich das Kind selbst für den Schaden verantwortlich sein. Aber auch hier hängt es von der individuellen, geistigen Entwicklung und der sogenannten „Einsichtsfähigkeit“ ab. Jugendliche, die das 18 Lebensjahr erreicht haben, haften selbst für beschädigte Waren.


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