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„Stealthing“: Dieser gefährliche Sex-Trend wird unter Männern immer beliebter – und ist eine Straftat!

„Stealthing“: Dieser gefährliche Sex-Trend wird unter Männern immer beliebter – und ist eine Straftat!

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Kondome, Condoms Foto: imago/Jochen Tack
  • In Internetforen macht ein bizarrer Sex-Trend die Runde
  • Männer tauschen sich darüber aus, wie sie beim Sex das Kondom unbemerkt entfernen können
  • Das nennt sich „Stealthing“

Berlin. 

In Internetforen macht gerade „Stealthing“ Furore. Dabei entfernen Männer heimlich beim Sex das Kondom, um dann in ihrer Partnerin zu kommen. Sogar Foren gibt es, in denen Fans sich darüber austauschen, wie man das Kondom am besten unbemerkt abstreifen kann.

Dort wird die Sex-Praktik als „Recht des Mannes“ das „männliche Sperma zu verbreiten“ verteidigt, wie es in der „Huffington Post“ heißt.

US-Juristin hat „Stealthing“-Opfer befragt

Die US-Juristin Alexandra Brodsky hat sich nun ausführlicher mit diesem fragwürdigen Trend beschäftigt und für eine Studie, die im Columbia Journal of Gender and Law erschien, Interviews mit „Stealthing“-Opfern geführt.

Die Betroffenen gaben an, sich vergewaltigt gefühlt zu haben. Brodsky zufolge hatten die Frauen Angst vor sexuell übertragbaren Krankheiten und ungewollt schwanger geworden zu sein. Für die Juristin ist daher klar: Wenn Männer das Kondom ohne Zustimmung der Frau entfernen, ist der Geschlechtsverkehr nicht mehr einvernehmlich. „Stealthing“ sei somit eine Straftat.

In Deutschland ist „Stealthing“ eine Straftat

In der Schweiz wird dies auch bereits so gehandhabt. Anfang des Jahres wurde dort ein Mann wegen Vergewaltigung verurteilt – er hatte beim Sex sein Kondom ohne die Einwilligung seiner Partnerin abgezogen. Vor Gericht hatte er erklärt, er habe „vergessen“ das Kondom überzuziehen.

Auch Wikileaks-Gründer Julian Assange wird vorgeworfen, beim Sex die Forderung von zwei Frauen nach einem Kondom ignoriert zu haben.

Auch in Deutschlang gilt „Stealthing“ nach Paragraf 177 Strafgesetzbuch als Straftat, wie Jurist Udo Vetter Deutschlandfunk Nova erklärt hat. Höchststrafen bis zu fünf Jahren, möglicherweise auch bis zu 15 Jahren seien möglich. (jha)

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