Netflix – das bedeutet Serienmarathons, Filmabende und Popcorn auf der Couch. Der Streamingriese ist für viele längst zum festen Bestandteil des Alltags geworden. Millionen deutsche Haushalte zahlen monatlich für den Zugang zu Blockbustern und Eigenproduktionen. Dabei hat sich der Dienst im Laufe der Jahre spürbar gewandelt: mehr Inhalte, neue Abo-Modelle, höhere Preise.
Letzteres sorgt hinter den Kulissen für hitzige Diskussionen. Denn womöglich lief in den letzten Jahren etwas nicht ganz sauber. Netflix-Nutzer mussten sich mit Änderungen arrangieren, die ihnen auf den ersten Blick harmlos vorkamen – aber nun zeigt sich: Der Schein trügt. Eine Entscheidung aus Köln bringt frischen Wind in die Debatte um die Rechte der Verbraucher.
Netflix: Gericht stoppt Preisschummelei
Das Landgericht Köln hat entschieden: Mehrere Preiserhöhungen bei Netflix zwischen 2017 und 2022 waren unzulässig. Die Kunden wurden per Pop-up-Fenster informiert und mussten zustimmen, wenn sie den Dienst weiter nutzen wollten. Doch laut Gericht war das keine gültige Vertragsänderung. Die Preisänderungen galten also, rechtlich betrachtet, nicht.
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Besonders kritisch: Die entsprechende Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen erlaubte es Netflix, Preise einseitig anzupassen – allerdings nur nach oben. Eine Pflicht zur Preissenkung bei sinkenden Kosten fehlte völlig. Das sei, so das Urteil, eine unangemessene Benachteiligung der Kunden und damit rechtlich unwirksam.
Streaming-Riese unter Zugzwang
Im konkreten Fall muss Netflix dem Kläger rund 200 Euro zurückerstatten – sämtliche Erhöhungen seit 2019. Ältere Forderungen verjähren allerdings, da nur ein dreijähriger Anspruch besteht. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu, die Rechtslage sei bereits durch frühere BGH-Urteile geklärt.
Rechtsanwalt Christian Solmecke sieht darin ein klar gesetztes Zeichen für die Digitalbranche: „Die Zeit der stillschweigenden Preisänderungen ist vorbei. Streaminganbieter wie Netflix dürfen ihre Preise nicht einseitig ändern. Verbraucher haben auch im Netz ein Recht auf klare Vertragsbedingungen.“ Seine Kanzlei bietet Betroffenen ein kostenloses Musterschreiben zur Rückforderung an. Wer also in den letzten Jahren mehr gezahlt hat, sollte jetzt aktiv werden.
Das Urteil könnte nun erst der Beginn gewesen sein: Millionen Netflix-Kunden in Deutschland könnten in vergleichbarer Weise betroffen sein. Nicht nur Netflix, auch andere Anbieter müssen nun ihre Geschäftsbedingungen und Preisstrategien überdenken. Klar ist: Was früher mit einem Klick durchgewunken wurde, wird künftig auf dem juristischen Prüfstand stehen. Verbraucherschutz hat jetzt Vorfahrt – auch beim Serienabend.