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München: Vergewaltiger mit Wolfsmaske verhaftet – schlimme Details aus seiner Biografie aufgetaucht

München: Vergewaltiger mit Wolfsmaske verhaftet – schlimme Details aus seiner Biografie aufgetaucht

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Diese Maske trug der Vergewaltiger in München. Foto: dpa

Es war wohl einer der gruseligsten Vergewaltigungsfälle der letzten Zeit. Ein Mann schleicht sich an ein kleines Mädchen (11) heran. Das Gesicht des Mannes unter einer furchterregenden Wolfsmaske versteckt. Seine latexhandschuh-überzogenen Händen packen sich das Kind. Er missbraucht es in einem Park in München.

Schnell kommt die Polizei dem 43-jährigen Christoph K. auf die Spur. Er hatte DNA-Spuren an den Kleidern des Mädchens hinterlassen. Die Polizei konnte ihn auch so schnell fassen, weil er der Polizei kein Unbekannter war.

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München: Der Vergewaltiger mit der Wolfsmaske schlug schon mehrfach zu

So schlüsselt die Bild auf, dass K. sich ganze 18 Mal an Kindern verging. So habe sich der 43-Jährige bereits im Jahr 2000 an einem Kind vergangen, der damals 14-jährigen Enkelin eines Lebensmittel-Milliardärs. Er soll das Mädchen mit Alkohol willenlos und dann vergewaltigt haben.

Zehn Jahre später schlug der Mann wieder zu. Und seine Taten landen sogar vor Gericht. Wegen 17-fachen sexuellen Missbrauchs von Kindern bekommt K. vier Jahre und elf Monate. Jedoch muss er die Zeit nicht im Gefängnis absitzen, sondern kommt in die geschlossene Psychiatrie im Münchener Stadtteil Haar.

Vergewaltiger mit der Wolfsmaske wurde als ungefährlich eingestuft

Wie die Bild berichtet, hätten es die Ärzte damals bei einer Gesprächstherapie belassen. Medikamente, die den Trieb von K. eventuell hätten eindämmen können, bekam er nicht.

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Ende 2018 kam K. in eine betreute Wohneinheit. Er hatte es wohl irgendwie geschafft, Psychologen und Gutachter zu überzeugen, dass von ihm keine bis kaum eine Gefahr mehr ausginge. Er wurde als ungefährlich Eine fatale Fehleinschätzung.

Mittlerweile sitzt K. wieder in der geschlossenen Abteilung einer psychiatrischen Klinik. Ein Richter hatte Haftbefehl wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch von Kindern erlassen. (göt)