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Kreuzfahrt: Hättest du es gewusst? Diesen Alltags-Gegenstand darf man nicht mit an Bord nehmen

Kreuzfahrt: Hättest du es gewusst? Diesen Alltags-Gegenstand darf man nicht mit an Bord nehmen

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Auf den meisten Kreuzfahrtschiffen ist ein Föhn verboten. Foto: dpa

Bei Kreuzfahrten gelten besondere Regeln für das Reisegepäck. Reisende müssen dabei auf bestimmte Haushaltsgeräte verzichten, die beim Urlaub an Land ohne Bedenken erlaubt sind.

Der Grund: Durch die Benutzung der Gegenstände steigt auf Kreuzfahrten die Gefahr eines Feuers.

Die Regeln für das Gepäck sind bei vielen Kreuzfahrt-Anbietern unterschiedlich. Bei der Mitnahme eines Alltags-Gegenstands sind sich aber viele Dienstleister einig: Der Föhn muss zu Hause bleiben.

Kreuzfahrt: Föhn ist auf vielen Schiffen an Bord verboten

Und die Liste ist noch länger: Bei Costa Kreuzfahrten etwa sind bei den Angaben von Gegenständen, die an Bord untersagt sind, neben dem Föhn auch Haushaltsgeräte wie Bügeleisen, Kaffeemaschine, Wasserkocher und Glätteisen gelistet.

Auch Aida bittet seine Passagiere an Bord auf „Geräte mit Hitzeentwicklung“ zu verzichten, dazu gehören neben Föhn, Bügeleisen, Wasserkocher auch Heizdecken.

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Hanseatreisen schreibt: „Ihren eigenen Föhn dürfen Sie nicht mit an Bord nehmen, dies gilt für alle hitzeerzeugenden Gegenstände wie Lockenstab oder Glätteisen.“ Die Anbieter stellen ihren Gästen in den Kabinen einen Föhn zur Verfügung.

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Föhn nicht überall verboten

Carnival, der größte Kreuzfahrt-Anbieter der Welt, schreibt dagegen: „Persönliche Körperpflegegeräte wie Haartrockner, Bügeleisen, Lockenstab und Rasierapparat dürfen bei entsprechender Vorsicht an Bord mitgeführt werden. Wenn aber festgestellt wird, dass solche Geräte eine Gefahr darstellen, werden entfernt und am letzten Tag der Kreuzfahrt zurückgegeben.“ (jg)