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Kopftuch-Streit: Muslimin scheitert mit Bewerbung an Berliner Schule – jetzt bekommt sie über 5000 Euro Entschädigung

Kopftuch-Streit: Muslimin scheitert mit Bewerbung an Berliner Schule – jetzt bekommt sie über 5000 Euro Entschädigung

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Eine Muslimin fühlte sich von einer Berliner Schule wegen ihres Kopftuchs diskiminiert und zog vor Gericht. (Symbolbild) Foto: dpa

Berlin. 

Sie hatte sich als Quereinsteigerin für eine Stelle als Berufsschullehrerin in Berlin beworben und wurde abgelehnt. Weil laut der Schule andere Bewerber besser geeignet gewesen seien.

Diese Begründung ließ eine muslimische Informatikerin nicht gelten und zog Anfang des Jahres vor Gericht. Sie fühlte sich diskriminiert, weil es ihren Angaben zufolge von Beginn des Bewerbungsgesprächs an nur um ihr Kopftuch ging.

Kopftuch-Streit an Schule landet vor Gericht

Grundsätzlich ist das Tragen religiös geprägte Kleidungsstücke, dazu zählt auch das Kopftuch, an allgemeinbildenden Schulen in Berlin nach dem Neutralitätsgesetz verboten. Deshalb scheiterte die Frau in erster Instanz.

Am Dienstag kam jedoch die Wende. Das Landesarbeitsgericht sprach der Muslimin eineinhalb Monatsgehälter zu, das sind nach Angaben eines Sprechers 5159 Euro: Sie sei aufgrund ihrer Religion benachteiligt worden.

Senat soll Lehrerin 5159 Euro zahlen

Das Gericht stellte das Neutralitätsgesetz nicht grundsätzlich in Frage. Jedoch sei es verfassungskonform auslegbar. Im konkreten Einzelfall sei keine konkrete Gefahr für den Schulfrieden oder die staatliche Neutralität durch das Kopftuch erkennbar gewesen, so das Gericht.

Dies sei nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes aus dem Jahr 2015 aber Voraussetzung für ein allgemeines Verbot religiöser Symbole an Schulen.

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Anwältin will in Revision gehen

Berlin will gegen das Urteil Revision vor dem Bundesarbeitsgericht einlegen. Das kündigte die Anwältin des Landes, Seyran Ates, an. Die Argumentation der Richter sei aus ihrer Sicht „fehlerhaft“, sagte sie.

Bereits im Vorjahr hatte das Landesarbeitsgericht in einem anderen Fall ähnlich geurteilt.

Kopftuch-Debatte sorgt immer wieder für Streit im Senat

Über das Gesetz gibt es in Berlin immer wieder Diskussionen und Streit, auch innerhalb des rot-rot-grünen Senats. „Der Konflikt um das Neutralitätsgesetz sollte nicht weiter auf dem Rücken der betroffenen Frauen ausgetragen werden“, erklärte Justizsenator Dirk Behrendt (Grüne) zu dem jüngsten Urteil. Das Abgeordnetenhaus müsse das Neutralitätsgesetz verfassungskonform ausgestalten.

Die Grünen-Abgeordnete Bettina Jarasch begrüßte, dass es nun am Bundesarbeitsgericht eine höchstrichterliche Klärung des Problems geben werde. Die FDP wertete das Urteil hingegen als falsches Signal. Staatliche Bildungsinstitutionen müssten die weltanschauliche Neutralität des Staates wahren.

Ist das Gesetz diskriminierend?

Das Berliner Netzwerk gegen Diskriminierung und Islamfeindlichkeit (Inssan), das die Klägerin unterstützt hatte, bezeichnete das Neutralitätsgesetz und die darauf beruhende Einstellungspraxis als diskriminierend. (ak/dpa)